7. September 1962

10 Jahre Israel-Vertrag

Von Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer

 

Es war ein sehr wichtiger Tag nicht nur für die deutsch-jüdischen Beziehungen, sondern auch für die Stellung Deutschlands in der freien Welt, als ich am 10. September 1952 in Luxemburg mit dem Außenminister Israels, Herrn Moshe Sharett, das Wiedergutmachungsabkommen über Lieferungen in Höhe von 3 Milliarden DM und mit Herrn Nahum Goldmann die Vereinbarung über die Zahlung von 450 Millionen DM an die in der Claims Conference zusammengeschlossenen jüdischen Verbände zur Unterstützung jüdischer Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in verschiedenen Ländern unterzeichnete.

Genau ein Jahr zuvor, am 27. September 1951, hatte ich namens der Bundesregierung vor dem Bundestag die Erklärung abgegeben, dass die große Mehrheit des deutschen Volkes sich des unermesslichen Leides bewusst sei, das in der Zeit des Nationalsozialismus über die Juden in Deutschland und in den besetzten Gebieten gebracht worden war. Die unsagbaren Verbrechen waren zwar niemals mit Billigung des deutschen Volkes, wohl aber durch Deutsche geschehen. So erklärten wird uns bereit, eine Wiedergutmachung zu leisten. Einmütig erklärten die Vertreter aller Parteien hierzu ihr Einverständnis. Am Abschluss dieser denkwürdigen Aussprache im Deutschen Bundestag erhoben sich die Abgeordneten von ihren Sitzen, um ihrem Mitgefühl für die Opfer der Verfolgung Ausdruck zu geben.

Wenig später forderte ich zur Aufnahme von Verhandlungen mit Vertretern des jüdischen Volkes und des Staates Israel auf. Innerhalb Jahresfrist wurden die oben genannten Abkommen abgeschlossen.

Mit Genugtuung darf ich heute feststellen, dass die Bundesrepublik Deutschland die vor 10 Jahren von ihr übernommenen Verpflichtungen erfüllt hat. Damit ist eine gute Voraussetzung für eine stetig sich bessernde Gestaltung der Beziehungen zwischen dem deutschen Volke und dem Judentum geschaffen worden.

 

Quelle: Allgemeine - Wochenzeitung der Juden in Deutschland vom 7. September 1962.