8. März 1925

Gedenkrede für den verstorbenen Reichspräsidenten Friedrich Ebert (+ 28. 2. 1925)

Diese Stunde, die wir dem Andenken des ersten Reichspräsidenten weihen, sei eine Stunde nationaler Trauer. Wenn wir in Ehrfurcht und Dankbarkeit des Heimgegangenen, der als Reichspräsident dem ganzen deutschen Volke gehörte, gedenken, so erfüllen wir ein Gebot nationaler Ehre.

Am 11. Februar 1919 ist Friedrich Ebert von der verfassungsgebenden Nationalversammlung mit großer Mehrheit zum Reichspräsidenten gewählt worden, nachdem er vorher als Vorsitzender des Rates der Volksbeauftragten drei Monate lang entscheidenden Einfluss auf die Geschicke Deutschlands ausgeübt hatte. Diese Jahre haben so Ungeheures gesehen - chaotische Unordnung im Innern, schwersten Druck von außen, Aufstände der Extremen von links und von rechts, wirtschaftliche Not und Erschütterungen -, dass unser Geist auch jetzt noch nicht in der Lage ist, sich ein völlig klares Bild zu machen, alles das zu erfassen, was wir durchlebt und durchlitten haben. Erst langsam verweht der Staub, der den Zusammensturz begleitet hat, unser Auge beginnt erst klarer zu sehen, unser Verstand beginnt erst das Geschehene zu begreifen und zu würdigen.

Wir erfassen jetzt wenigstens die Bedeutung der wichtigsten Ereignisse und können uns ein Urteil bilden über den Wert und den Unwert der dabei beteiligten Personen. Unter den Männern, die in den letzten 6 Jahren in die Geschicke unseres Vaterlandes zu seinem Heile eingegriffen haben, tritt die Gestalt des ersten Reichspräsidenten vor allen anderen hervor.

In allen Schichten und in allen Parteien bricht sich immer mehr die Überzeugung Bahn, dass er zu den Männern gezählt werden muss, die sich die größten Verdienste um das deutsche Volk erworben haben.

Friedrich Ebert war ein Staatsmann. Zwei Taten vor allem wird ihm die unparteiische Geschichtsschreibung als große Taten buchen!

Ihm vornehmlich ist es zu danken, dass schon so bald nach der Revolution Deutschland den Boden des Rechts und des Gesetzes wiederfand und er war es, der der Institution des Reichspräsidenten Leben und Inhalt gegeben hat.

Am 9. November 1918 vollzog sich der Zusammenbruch der alten Ordnung, am 10. November wurde Friedrich Ebert Vorsitzender des Rats der Volksbeauftragten, und bereits am 25. November 1918 drängte er in einer Reichskonferenz der Minister der Einzelstaaten mit aller Mach: auf die baldige Einberufung einer konstituierenden Nationalversammlung; auf seinen Vorschlag hin wurde als Ergebnis der Reichskonferenz festgelegt: Aufrechterhaltung der Einheit Deutschlands und Berufung einer konstituierenden Nationalversammlung. Am 30. November 1918 schon erging die Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalversammlung. Am 19. Januar 1919 erfolgte die Wahl, am 6. Februar 1919 trat die Nationalversammlung in Weimar zusammen, am 10. Februar 1919 erging das Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt, das mit großer Stimmenmehrheit angenommen wurde: Deutschland, das deutsche Volk hatte den Rechtsboden wiedergefunden! In welch' furchtbarer Gefahr wir damals geschwebt haben, das erkennen wir mit Entsetzen und Schrecken, wenn wir das Geschick Russlands betrachten.

Es ist eine wahrhaft große, eine historische Tat, Deutschland vor diesem Schicksal bewahrt, den Boden des Rechts und des Gesetzes wiederhergestellt zu haben. Ohne diese Tat wäre das Reich verloren gewesen, es wäre zerfallen, weite Teile wären dem Aufruhr und der Plünderung, Brand und Mord zur Beute geworden. In der Fülle der sich überstürzenden Geschehnisse haben wir zu bald vergessen, was damals auf dem Spiele stand, wie nahe wir alle am Rande des Abgrundes gewesen sind. In dieser Stunde wollen wir uns alles dessen wieder erinnern und voll tiefer Dankbarkeit des Mannes gedenken, dessen Weitblick und Vaterlandsliebe, dessen Starkmut und Gerechtigkeitsgefühl das deutsche Volk mit an erster Stelle seine Rettung verdankt. - Die zweite große Tat Friedrich Eberts ist die Ausprägung, die er dem Amte des Reichspräsidenten gegeben hat:

Was aus der Stellung des Reichspräsidenten in diesen 6 Jahren geworden ist, ist sein Werk, er hat dem Amte Seele und Leben, dem Schemen Fleisch und Blut gegeben. Die Paragraphen der Reichsverfassung konnten nur den Boden geben, auf dem eine Einrichtung wie die des Reichspräsidenten entstehen und sich entwickeln konnte. Leben konnte ihr verleihen nicht der Verfassungsparagraph, Inhalt und Leben konnte ihr nur geben der erste Träger dieser hohen Würde.

Das hat Friedrich Ebert getan und so hat er das Amt des Reichspräsidenten in Wirklichkeit geschaffen.

Auch hier muss man an seinem geistigen Auge die vergangenen Jahre vorüberziehen lassen, um die ganze Bedeutung dieser Tat zu erfassen.

Der Reichspräsident hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, er ist nach Innen und nach Außen der Repräsentant des deutschen Volkes, er hat den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reiches, ihm vertraut die Verfassung die wichtigsten Entscheidungen in den kritischsten Augenblicken an. Friedrich Ebert war der erste Träger dieses Amtes, es fehlte die Überlieferung, und aus der Vergangenheit strahlte herüber die Kaiserkrone, deren Glanz nur zu leicht den Blick für das Gegenwärtige, für gegebene Notwendigkeiten blenden konnte. Wenn der erste Träger dieses Amtes versagt hätte, wäre schwerster Schade für Deutschland eingetreten. Aber er hat nicht versagt, er hat dem Amte Würde und Ansehen gegeben im Inneren und nach Außen, er hat sich das Vertrauen der Wehrmacht gewonnen. Durch die vorbildliche Art, mit der er es bekleidet hat, hat er unendlich viel beigetragen zur inneren Beruhigung und Festigung der Verhältnisse, zur Wiederherstellung und Stütze des für die Wohlfahrt des Einzelnen und des ganzen Volkes unentbehrlichen Autoritätsgedankens.

Von den politischen Möglichkeiten, die das Amt gibt, hat er in maßvoller und kluger Weise, sich stets innerhalb der verfassungsmäßigen Grenzen haltend, Gebrauch gemacht. Wenn er auch seine festgewurzelten Grundsätze hatte, so hat er doch nie sein Amt parteipolitisch missbraucht, er hat das Amt herausgehoben aus der Niederung der Parteipolitik eingedenk seiner Pflicht, Diener des ganzen Volkes zu sein. Nicht seine Klugheit allein war es, die den Chor der höhnenden Stimmen, der den Präsidenten bei seinem Amtsantritt begrüßte, zum Verstummen brachte, die ihm ein stetig wachsendes Ansehen, eine stetig wachsende Autorität gab. Nein, zu dieser Klugheit gesellte sich noch anderes höheres, das den Staatsmann zum großen Menschen machte, das ihm in den weitesten Kreisen der Bevölkerung die Verehrung eintrug, die wir in so ergreifender Weise bei seinem Begräbnis geschaut haben, strengste Rechtlichkeit und Lauterkeit in der Lebensführung.

So ist sein Hinscheiden ein herber Verlust für unser deutsches Vaterland geworden, dem er auch nach Ablaufseiner Wahlzeit ein treuer Diener sein wollte. Ein schwerer Verlust ist sein Tod besonders auch für uns Rheinländer; denn er hat immer erkannt, dass Rheinlands Schicksal Deutschlands Schicksal ist, er ist dem besetzten Gebiet immer - ich weiß es - ein treuer Freund gewesen.

Die Reichsverfassung legt dem Reichspräsidenten bei seinem Amtsantritt den Schwur auf, seine Kraft dem deutschen Volke zu widmen, seinen Nutzen zu mehren, Schaden von ihm zu wenden, die Verfassung und die Gesetze des Reichs zu wahren, seine Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben. Wahrhaftig, diesen Schwur hat der erste Reichspräsident erfüllt, sein Name, der Name Friedrich Ebert, wird ehrenvoll genannt werden in der Geschichte des deutschen Volkes.

 

Quelle: ARh, maschinenschriftliches, handkorrigiertes Redemanuskript.