9. März 1951

Schreiben des Bundeskanzlers an den Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission, André François-Poncet

 

Herr Hoher Kommissar!

Mit Schreiben vom 22. Februar 1951 haben Sie mir mitgeteilt, dass die in der Alliierten Hohen Kommission vertretenen Regierungen in voller Würdigung des deutschen Interesses an den auf der Vor- und Hauptkonferenz der vier Außenminister zu behandelnden Fragen bereit sind, die Bundesregierung in vollstem Umfang über die Verhandlungen zu unterrichten und die Auffassungen der Bundesregierung zwecks Weiterleitung an ihre Regierungen entgegenzunehmen.

In Ausführung dieser Zusicherungen haben Sie mich darüber unterrichtet, dass die drei westalliierten Mächte beabsichtigen, auf der Konferenz der vier Außenminister vor allem die Gründe zu untersuchen, die zu den gegenwärtigen internationalen Spannungen geführt haben.

Die Bundesregierung begrüßt diese Absicht aufrichtig, denn sie ist der Überzeugung, dass nur durch die Erkenntnis und Beseitigung der wirklichen Ursachen dieser Spannungen die Grundlage für einen dauerhaften Frieden in Europa und der Welt geschaffen werden kann. Sie teilt ferner die Auffassung der Westmächte, dass diese Ursachen sich keinesfalls auf das deutsche Problem beschränken. Das deutsche Problem ist vielmehr eine der Folgen der viel umfassenderen zwischen dem Westen und Sowjetrussland bestehenden Spannungen. Gleichzeitig ist es eine der Ursachen für das Fortbestehen dieser Spannungen. Die Regelung der deutschen Frage ist daher eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Erhaltung des Friedens. Diese Regelung kann nicht ohne Zustimmung des deutschen Volkes erfolgen.

Ich beehre mich, Euerer Exzellenz nachstehend die Auffassung der Bundesregierung zur deutschen Frage mit der Bitte zu unterbreiten, sie an die Regierungen der drei in der Alliierten Hohen Kommission vertretenen Mächte weiterzuleiten.

Bereits in den Erklärungen der Bundesregierung vom 22. März und vom 14. September 1950 ist klar und eindeutig festgestellt worden, dass der Weg zur deutschen Einheit nur durch eine freie und unbeeinflusste Willensentscheidung des deutschen Volkes gefunden werden kann. Es wurde deshalb die Abhaltung freier, allgemeiner, gleicher, geheimer und direkter Wahlen in ganz Deutschland zu einem verfassungsgebenden deutschen Parlament gefordert, dem gleichzeitig die Aufgabe übertragen werden muss, bis zum Inkrafttreten einer freiheitlichen Verfassung die Wahrnehmung der gesamtdeutschen Regierungsgewalt zu regeln. Zur Genugtuung des deutschen Volkes hat sich die AHK diese Forderung zu eigen gemacht und sie mit Schreiben vom 9. Oktober 1950 an den Vorsitzenden der sowjetischen Kontrollkommission für Deutschland empfehlend weitergeleitet.

Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, dass die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands nur auf Grund wirklich freier gesamtdeutscher Wahlen erfolgen kann. Sie wiederholt daher ihre Forderung auf baldmöglichste Abhaltung dieser Wahlen mit aller Entschiedenheit.

Voraussetzung für die Durchführung wirklich freier Wahlen ist jedoch, dass ebenso wie in der Bundesrepublik auch in der Sowjetzone die unerlässlichen Freiheiten vor, während und nach der Wahl sichergestellt sind. Seit Jahr und Tag ist in der Sowjetzone die bürgerliche Freiheit unterdrückt und die Bevölkerung noch in jüngster Zeit durch das sogenannte „Gesetz zum Schutze des Friedens" unter einen besonders scharfen politischen Zwang gestellt worden. Diese Maßnahme, nicht zuletzt aber die völlige Beseitigung aller in demokratischen Staaten als Grundlage aller bürgerlichen Freiheit angesehenen Garantien einer rechtsstaatlichen Ordnung, insbesondere einer wirklich unabhängigen Rechtspflege und eines ordentlichen Gerichtsverfahrens, hat in der Sowjetzone eine Atmosphäre der Unsicherheit und der Angst geschaffen, in der freie Wahlen unmöglich durchgeführt werden können.

Diese Unsicherheit und Angst schwinden nicht von heute auf morgen, es genügt deshalb nicht, wenn hinsichtlich der Voraussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen lediglich Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben werden. Es ist vielmehr erforderlich, dass in ganz Deutschland die politischen und psychologischen Voraussetzungen für die Abhaltung freier Wahlen sofort geschaffen werden, damit sie sich während eines angemessenen Zeitraumes auswirken können. Die zum Wesen eines demokratischen Staates gehörende staatsbürgerliche Freiheit muss also in der sowjetischen Besatzungszone in Angleichung an den Verfassungszustand der Bundesrepublik während einer angemessenen Dauer wiederhergestellt sein, bevor eine freie Wahl dort stattfinden kann. [...]

Die Bundesregierung glaubt nicht, dass mit der Verwirklichung der vorstehend dargelegten, Deutschland allein betreffenden Maßnahmen die Ursachen der bestehenden Spannungen in ihrer Gesamtheit beseitigt werden können. Sie ist aber überzeugt, dass diese Vorschläge das Minimum dessen darstellen, was sie selbst auf Grund ihres Anteils an der gemeinsamen Verantwortung zur Sicherung des Friedens beizutragen hat.

Genehmigen Sie, Herr Hoher Kommissar, den Ausdruck meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.

gez. Adenauer

 

Quelle: Mitteilung an die Presse Nr. 178/51, Pres­se- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressearchiv F 25.