Josef Stingl
Infolge des Zweiten Weltkrieges und durch Vertreibung aufgrund alliierter Entscheidungen mussten in der Bundesrepublik Deutschland Anfang der 1950er Jahre 8,1 Millionen Menschen aufgenommen und versorgt werden. Die Ansiedlung und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Assimilation war Aufgabe der deutschen Behörden. Hauptinstrument für die Leistungszuweisungen zur Entschädigung und Eingliederung der Vertriebenen war das Lastenausgleichsgesetz von 1952, das die erfolgreiche Integration bewirkte.
Zwischen 12 und 15 Mio. Menschen mussten innerhalb weniger Jahre in Mittel- und Westdeutschland aufgenommen und versorgt werden. Der historisch einzigartigen, von enormen Leiden und Verlusten begleiteten Massenmigration folgte eine der erfolgreichsten politischen und sozialen Integrationsleistungen der Geschichte. Innerhalb zweier Jahrzehnte konnte die Flüchtlings- und Vertriebenenfrage als eines der brisantesten Gesellschaftsprobleme Nachkriegsdeutschlands gelöst werden. 1950 gab es in der Bundesrepublik Deutschland 8,1 Mio., in der DDR 4,1 Mio., in Österreich 0,5 Mio. Vertriebene.
In Reaktion auf die kriegsbedingten Fluchtbewegungen und die wilden Vertreibungen bei Kriegsende hatte das Potsdamer Abkommen (Art. XIII) bestimmt, dass Austreibung und Transfer der Deutschen in das „Rumpf-Reich" auf geordnete und humane Weise durchzuführen seien. Der Alliierte Kontrollrat sollte für eine gleichmäßige Verteilung der Millionen von Flüchtlingen und Vertriebenen auf die vier Besatzungszonen sorgen. Ihre Wiederansiedlung und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Assimilation war Aufgabe der deutschen Behörden. Ein erster Meilenstein war das vom Wirtschaftsrat der Bizone erlassene Soforthilfegesetz von 1949 zur Linderung der existentiellen Not.
Hauptinstrument für Leistungszuweisungen zur Entschädigung und Eingliederung der Vertriebenen war das Lastenausgleichsgesetz von 1952, das sowohl soziale wie auch „quotale" Entschädigungsleistungen für Vertriebene, Flüchtlinge und Bombengeschädigte vorsah, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohnungsbau von und für Vertriebene und insbesondere Hilfen zum Bau von Wohnungen und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Sonderbestimmungen gab es für Häftlinge (Häftlingshilfegesetz), Spätheimkehrer, Zonenflüchtlinge und Spätaussiedler. Nach der Rentenreform von 1957 regelte das Fremd- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz die Berechnung der Renten von Vertriebenen und Ausländern so, „als ob" sie ihr Arbeitsleben in Deutschland verbracht hätten. Sie waren damit den Einheimischen gleichgestellt. Große Teile dieser Gesetzgebung sind von den ordnungspolitischen Prinzipien der katholischen Soziallehre und evangelischen Sozialethik beeinflusst worden.
Die bereits 1945 gebildeten kirchlichen Hilfsstellen leisteten bei der Zusammenführung der Familien und der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Eingliederung wesentliche Arbeit. Die Mitarbeit Vertriebener in kirchlichen Institutionen und Gremien erleichterte die Akzeptanz der christlich-demokratischen Parteien und ihrer Politik zur Integration der Vertriebenen. Christlich-demokratische Politiker aus den Vertreibungsgebieten (Carl Ulitzka, Hans Lukaschek, Hans Schütz u.a.) lehnten die Bildung eigener „Flüchtlings- oder Vertriebenen-Parteien" ab und warben mit Erfolg für die Mitarbeit der Flüchtlinge und Vertriebenen und die Berücksichtigung ihrer Interessen in den Flüchtlingsausschüssen von CDU und CSU. Nach Gründung der Bundespartei bildete sich in der CDU ein Landesverband Oder/Neiße, in dem die Union der Vertriebenen der CSU Delegierte hatte. Nach dem Parteiengesetz gestaltete sich der Landesverband Oder/Neiße 1967 in die Ost- und Mitteldeutsche Vereinigung um. Obwohl die Vertriebenen bei CDU und CSU von Anfang auf viel Verständnis trafen, etablierte sich nach Wegfall des alliierten Organisationsverbotes 1950 in Schleswig-Holstein als Interessenpartei der BHE. Er errang nach ersten Erfolgen auf Landesebene bei der Bundestagswahl 1953 mit einem Wähleranteil der Vertriebenen von 20% im Bundesgebiet 5,4% der Stimmen und war im zweiten Kabinett Adenauer mit zwei Ministern vertreten. Im vorpolitischen Raum entstanden entsprechend den Vertreibungsgebieten die Landsmannschaften, die zunächst als Vereinigte Landsmannschaften und als Zentralverband der vertriebenen Deutschen nebeneinander agierten. Sie verzichteten in der „Charta der Deutschen Heimatvertriebenen" (Stuttgart, 5. August 1950) auf Hass und Rache und bekannten sich zur Mitarbeit bei der Schaffung eines vereinten Europa.
Mit seiner am christlichen Menschenbild orientierten Innen- und Gesellschaftspolitik prägt Bundeskanzler Adenauer die innere Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.