Rhöndorfer Ausgabe Online
An den Korrespondenten der »Neuen Zeitung« (München), Karlheinz Treiss
, Köln-EhrenfeldStBKAH 07.25
Sehr geehrter Herr Treiss!
Auf die mir mit Schreiben vom 6. d. Mts. übergebenen Fragen der »Neuen Zeitung« antworte ich wie folgt1:
Zu 1): Die Überprüfung der eingereichten Fragebogen kann nur sehr notdürftig und nur ganz stichprobenweise erfolgen.
Zu 2): In den Haushaltungen wird wenig zu finden sein. Wenn Behörden damit ihre Zeit verbrauchen, in den Haushaltungen nachzusuchen, werden sie keine Zeit für die Schwarzhändler und Schieber usw. übrig haben.
Zu 3): Ja.
Zu 4): Das deutsche Volk ist seit den Jahren der nationalsozialistischen Herrschaft daran gewöhnt, behördlichen Anordnungen gegenüber sich - gelinde gesagt - sehr reserviert zu verhalten. Namhafte Angehörige der Alliierten haben den Deutschen nach dem Zusammenbruch vorgehalten, daß sie viel zu gehorsam gegenüber der Obrigkeit seien. Ich glaube, daß bei der gegenwärtigen außerordentlichen Notlage zahlreiche, nicht streng mit den Tatsachen übereinstimmende Erklärungen abgegeben werden.
Zu 5): Wenn der Staat zuviel verlangt, ist er es selbst mit schuld, wenn ihm die Untertanen nicht mehr gehorchen.
Zu 6): Viele Verfassungsbestimmungen stehen überhaupt heutzutage nur auf dem Papier.
Zu 7): Ich glaube, daß derartige Gesetze, deren Durchführung sich nicht erzwingen läßt, der Staatsautorität mehr schaden als nützen.
Mit vorzügliher Hochachtung
(Adenauer)
Fragen zur »technischen Auswertung der Speisekammerfragebogen«, die nach einem am 23.1.1948 vom Wirtschaftsrat verabschiedeten ›Nothilfegesetz zur Ermittlung, Erfassung und Verteilung von Lebensmittelbeständen‹ geschaffen worden waren; vgl. Tilman Pünder, Das bizonale Interregnum, S. 197; Hans Schlange-Schöningen (Hg.), Im Schatten des Hungers, S. 181-184 und Walter Först, Geschichte, S. 361f. – Treiss' weitere Fragen galten 2. den »eigentlichen Urhebern der Verknappung«, 3. den Möglichkeiten, illegale Vorräte vor Ausführung des Gesetzes beiseitezuschaffen, 4. der Wahrscheinlichkeit wahrheitsgemäßer Beantwortung, 5. »der moralischen und psychologischen Form des Gesetzes«, 6. »der dauernden Diskrepanz zwischen Einzelgesetzen und den von der Verfassung garantierten Grundrechten«, 7. den Schwierigkeiten der Gesetzespraxis.