Rhöndorfer Ausgabe Online
An den Oberpräsidenten der Nord-Rheinprovinz
, DüsseldorfStBKAH 06.05, mit ms. Briefkopf: »Der Vorsitzende der Landespartei der CDU für die Rheinprovinz«, ohne Anrede und Schlussformel
In den Provinzialrat sind 2 Vertreter der jüdischen Gemeinden berufen worden, dagegen keine Vertreter der christlichen Kirchen.
Der Vorstand der CDU für die Nord-Rheinprovinz hat sich in seiner Sitzung am 10.4.1946 mit der Angelegenheit beschäftigt und mich beauftragt, Ihnen folgendes mitzuteilen:
Der Vorstand begrüßt, daß Vertreter der jüdischen Gemeinden in den Provinzialrat berufen sind. Er hält es für durchaus unbillig, daß nicht auch Vertreter der christlichen Kirchen berufen werden. Ich bin daher beauftragt, bei Ihnen zu beantragen, auch Vertreter der beiden christlichen Kirchen in den Provinzialrat zu berufen1.
Hochachtungsvoll
Das Antwortschreiben Lehrs vom 6.5.1946 enthält die Mitteilung, »daß die jüdischen Mitglieder auf Anordnung der Militärregierung, und zwar nicht als Vertreter der jüdischen Religionsgemeinschaft in den Provinzialrat berufen worden sind, sondern als Vertreter der jüdischen Volksgruppe, die in den vergangenen Jahren besonders harten Bedrängnissen und Leiden ausgesetzt war und deren wirtschaftliche und soziale Belange wahrzunehmen, heute als eine besonders wichtige, vordringliche öffentliche Verpflichtung erscheint.«