Rhöndorfer Ausgabe Online
An Dr. Hans Friedrich Blunck
, Mölenhoffhuus, Post Greben/HolsteinStBKAH 07.01
Auf Ihren Brief vom 28.5. d. Js. habe ich mich mit dem Oberpräsidenten der Nord-Rheinprovinz in Verbindung gesetzt. Ich bekam von ihm die Antwort, daß der Beschluß, einen Teil Ihrer Bücher in den Bibliotheken der Nord-Rheinprovinz zu sperren, auf einer Anordnung der britischen Militärregierung beruhe, deren Grundlage im Gutachten einzelner Bibliothekare zu suchen ist, die von der Militärregierung herangezogen seien2.
Ich denke aber, daß doch die wesentlichen Teile Ihrer Werke der Sperre nicht unterliegen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr sehr ergebener
(Adenauer)
Ausführliche Angaben zur Vita bis 1945 enthält ein – in Abschrift übermitteltes – Schreiben an Robert Lehr vom 28.5.1946; zu Lebenswerk und publizistisch-politischer Bedeutung vgl. Hans-Jürgen Lützhöft, Der Nordische Gedanke in Deutschland 1920-1940, Kieler Historische Studien Bd. 14, Stuttgart 1971, S. 62f.
Dieser Mitteilung liegt ein Schreiben von Aloys Lammers an Adenauer vom 11.6.1946 zugrunde. Die erwähnte »Anordnung der britischen Militärregierung« konnte nicht nachgewiesen werden, doch muss – aufgrund des engen zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhangs – angenommen werden, dass sie ausführende Bestimmungen zum Kontrollratsgesetz No. 4 vom 13.5.1946 enthielt (das es allen öffentlichen Büchereien, Buchhandlungen, Verlagen etc. zur Auflage machte, Bücher abzuliefern, die den »Nationalsozialismus, die Rassenlehre oder Aggressionspläne propagieren«; Druck des Gesetzes: Beate Ruhm von Oppen [Hg.], Documents, S.134 f.).