Rhöndorfer Ausgabe Online

16. Oktober 1945 (Rhöndorf)

An Dr. Leo Schwering

, Köln

Original in LAV NRW R, RWV 0026/2363


Sehr geehrter Herr Schwering!

Für Ihr anerkennendes freundliches Schreiben vom 9.10.45 danke ich Ihnen vielmals1.

Inzwischen habe ich ohne mein Zutun von der Militärregierung der Nordrheinprovinz eine weitere Verfügung erhalten, die ich Ihnen in Abschrift beifüge mit der Bitte, sie zur Kenntnis der andern Mitglieder des Vorstandes zu bringen2.

Nach dieser neuen Verfügung brauche ich die Mitgliedschaft im Vorstand der rheinischen Partei nicht niederzulegen, wenngleich ich wenigstens einstweilen an Sitzungen in Köln nicht teilnehmen darf. Ich bitte die Angelegenheit im Vorstand zur Sprache zu bringen. Ich überlasse es ihm zu entscheiden, ob unter diesen Umständen mein Rücktritt im Interesse der Partei liegt oder nicht und dann die Folgerungen hinsichtlich meiner Rücktrittserklärung zu ziehen.

Mit ausgezeichneter Hochachtung
bin ich Ihr sehr ergebener
Adenauer


  1. ^

    Hinweis auf dieses – auch in StBKAH 07.01 erhaltene – Schreiben bei Rudolf Morsey, Konrad Adenauer und die Gründung, S.13 f. – unter Hervorhebung der entscheidenden Passage, mit der Schwering Adenauers »lebhaftes Interesse« betont, »das Sie von Anfang an dem Werden der Partei entgegenbrachten, wie auch, daß Sie bei der Entstehung der Christlich Demokratischen Partei Ihre Geschicklichkeit und Ihre weitreichenden Verbindungen unserer Arbeit vorbehaltlos zur Verfügung stellten.«; vgl. Anm. 1 des Schreibens an den Geschäftsführenden Vorstand der CDP des Rheinlands vom 7.9.1946.

  2. ^

    Mit Schreiben vom 11.10.1945 hatte Brigadier Barraclough den Punkt 10 des Entlassungsschreibens wie folgt modifiziert: »3. You will not take part in any political activity whatever within the Köln Regierungsbezirk. You may take part in legitimate political activity outside the Köln Regierungsbezirk. 4. The remainder of the instructions which I handed to you on 6 October still hold good. Your attention is drawn particularly to my order to the effect that you should not take part, either directly or indirectly, in any matter affecting the administration of the Regierungsbezirk of Köln« (StBKAH 08.02, ohne dt. Übersetzung).