Rhöndorfer Ausgabe Online
An die Minister der CDU in der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen
StBKAH 08.63, mit ms. Briefkopf »Mitglied des Zonenbeirats. Vorsitzender der CDU-Fraktion des Landtags von Nordrhein-Westfalen«, Verteiler »Herrn Ministerpräsident Arnold; Lübke, Minister für Ernährung und Landwirtschaft; Finanzminister Dr. Weitz; Justizminister Dr. Heinemann; Kultusminister Professor Konen«, alle Düsseldorf
Sehr geehrte Herren!
In der Fraktionssitzung am 14. November hat Herr Minister Lübke Richtlinien für ein Siedlungsgesetz1 vorgetragen und sich, ehe die Diskussion irgendwie weitergegangen ist, entfernt. Ich war in einer dringenden Demontagefrage herausgerufen worden. Diese Richtlinien haben nach dem Weggehen des Herrn Lübke lebhaftesten Widerspruch, und zwar nicht nur bei den bäuerlichen Mitgliedern der Fraktion, hervorgerufen. Ich habe sie jetzt nachgeprüft und stelle fest, daß sie in direktem Gegensatz zu unserem Parteiprogramm und zu der Stellungnahme des Zonenausschusses stehen. Wie ich höre, hat Herr Minister Lübke entsprechende Gesetzesvorlagen schon dem Kabinett eingereicht. Ich bitte auf das dringendste, die Beratung dieser Gesetzentwürfe, falls sie eingereicht sein sollten, zunächst zurückzustellen. Es handelt sich um eine Angelegenheit von größter Wichtigkeit für die CDU und für das allgemeine Beste.
Ich habe Herrn Lübke gebeten, vor dem Zonenausschuß am 20. d. Mts. In Lünen zu erscheinen2.
Ich mache auf die Wichtigkeit der ganzen Angelegenheit nachdrücklichst aufmerksam. Es handelt sich um eine Angelegenheit von größter Tragweite.
Mit vorzüglicher Hochachtung
(Adenauer)
Hierzu nähere Angaben bei Günter J. Trittel, Die Bodenreform, S. 119-122 und Detlev Hüwel, Karl Arnold, S. 149f.; vgl. auch das Schreiben an Heinrich Lübke vom 19.4.1948.
Zu dieser Tagung vgl. Anm. 2 im Schreiben an Hermann Kaiser vom 22.11.1947. – Im Anschluss an einen von Lübke in Lünen erstatteten Bericht wandte sich Adenauer am 21.11.1947 erneut an den hier angeschriebenen Personenkreis: »… hat mehrere Bedenken zu zerstreuen gewußt«, nach wie vor jedoch bestehe »die Möglichkeit von Unklarheiten und Mißverständnissen«; unter anderem habe der niedersächsische Justizminister Werner Hofmeister darauf hingewiesen, »daß die Länder zum Erlaß eines Siedlungsgesetzes überhaupt nicht zuständig seien. Herr Lübke meinte, das sei wohl richtig, aber man solle es einmal riskieren.«