Rhöndorfer Ausgabe Online
An Dr. Hans Melchers
, Köln-MarienburgStBKAH 07.11
Sehr geehrter Herr Melchers!
Die Kontrollkommission für Deutschland, britischer Teil, hat dem Zonenbeirat das anliegende Schreiben vom 4.9.1946 zugehen lassen1. Ich habe es übernommen, mit Ihnen, evtl. mit anderen von Ihnen zu benennenden Herren in Verbindung zu treten und um Ihren Rat zu bitten, welche Autoren und welche Verlage wohl am geeignetsten sind. Es handelt sich darum, die Ergebnisse des Nürnberger Prozesses, über die in Deutschland sehr schlechte Berichte erschienen sind, in einer gut lesbaren und faßbaren Weise dem Publikum zugängig zu machen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir bald einen guten Rat geben könnten2.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ergebener
(Adenauer)
Ein vervielfältigtes Exemplar dieses Schreibens ist in StBKAH 08.18 erhalten; es »erbittet den Rat des Zonenbeirates darüber, a) welche deutschen Autoren am besten dazu geeignet sind, die Ergebnisse der Nürnberger Prozesse der Öffentlichkeit nahezubringen; und b) welche Form diese Autoren am besten wählen sollten, damit die deutsche Bevölkerung aus den Prozessen eine Lehre zieht.« Die publizistische Auswertung des Nürnberger Prozessmaterials war im Sommer/Herbst 1946 verschiedentlich Gegenstand von Zonenbeirats-Erörterungen; vgl. Akten zur Vorgeschichte Bd. 1, Nr. 608, 855, 986, 10921.
Melchers antwortete am 4.10.1946 und schlug vor a) die Verlage Bachem, Claassen & Goverts, Hoffmann & Campe, Kruger, Rowohlt, Schaffstein, Schoeningh, Schwann und Wegner; b) die Autoren Stefan Andres, Emil Barth, Ernst Gläser, Erich Kästner, Wolf v. Niebelschütz, W. E. Suesskind, Frank Thiess und Ernst Wiechert.
Mit Begleitschreiben vom 11.10.1946 leitete Adenauer diese Vorschläge Melchers (»dessen Urteil … auf einer sehr guten Kenntnis der Ansprüche des deutschen Lesers beruht«) an Adolf Grimme und Gerhard Weisser weiter (StBKAH 08.18).