Rhöndorfer Ausgabe Online
An Finanzminister Dr. Heinrich Weitz
, DüsseldorfStBKAH 08.63, Durchschlag an Oberbürgermeister Dr. Hermann Pünder, Köln
Lieber Herr Weitz!
Meines Erachtens ist die Rechtslage in der Frage des Sitzes der Zentralbank1 folgende:
Eine derartige Bank muß durch Gesetz geschaffen werden. Ein Integrierendes Gesetzes ist die Bestimmung des Sitzes [sic!]. Die Funktion des Gesetzgebers übt im vorliegenden Falle die Besatzungsmacht aus mit Ausnahme der Bestimmung des Sitzes. Sie überläßt diese den deutschen Stellen. Die Bestimmung des ‹Sitzes›2 ist somit ebenfalls ein gesetzgeberischer Akt, der nicht durch das Kabinett, sondern durch den Landtag ausgeübt werden muß.
Ich bitte zu prüfen, ob Sie sich diese Rechtsauffassung nicht zu eigen machen können.
Mit vielen Grüßen
Ihr
(Adenauer)
Vgl. das Schreiben an Karl Arnold vom 17.2.1948.
‹ › vom Bearb. Korrigiert aus »Gesetzes«.