Rhöndorfer Ausgabe Online
Parteimitteilung zur Beurlaubung von Max Hildebrand Freiherr von Gumppenberg
StBKAH 08.57, ohne Anrede1 und Schlussformel
Die britische Militärregierung der Nord-Rheinprovinz hat soeben mitgeteilt, der interalliierte Kontrollrat habe es als unzulässig bezeichnet, wenn Beamte zeitweilig von ihrem Amtspflichten freigestellt würden, um sich politisch zu betätigen2. Sie müsse deshalb ihre Genehmigung für Baron Gumppenberg, sich zunächst für ein Jahr als Beamter beurlauben lassen, zurückziehen und eine sofortige und endgültige Entscheidung von ihm fordern3.
Baron Gumppenberg hat sich dahingehend entschieden, daß er seine politische Tätigkeit aufgeben wird, da Zweifel bestehen, ob sein Gesundheitszustand den Anstrengungen einer solchen Tätigkeit dauernd gewachsen sein würde.
Da diese Entscheidung sofort praktisch werden muß, bitte ich, für die Übergangszeit alle die Geschäftsführung des Zonenausschusses betreffenden Schreiben an das Sekretariat der C.D.U., Düsseldorf, Goltsteinstraße 16, richten zu wollen.
Weitere Mitteilungen erfolgen demnächst.
gez.
Dr. Adenauer
Einer Bitte von Gumppenbergs zufolge (an dessen diesbezügliches Schreiben vom 30.1.1946 sich Adenauer im nachfolgenden auch inhaltlich weitgehend anlehnte), muss angenommen werden, dass Adenauer mit diesem ersten in StBKAH erhaltenen, von ihm gezeichneten parteioffiziellen Schriftstück »den Mitgliedern des Zonenausschusses« von der »soeben« gefällten Entscheidung Kenntnis gab.
Zur Frage der politischen Betätigung von Beamten ist ergänzend zum Vorgang Gumppenberg in StBKAH 08.52 erhalten: ein von Walther Hensel ebenfalls am 30.1.1946 Adenauer übermittelter Auszug aus einem Schreiben des Hauptquartiers der Militärregierung, Stadtkreis Düsseldorf vom 22.1.1946 (»6. Verwaltungsbeamte können eingeschriebene Mitglieder von politischen Parteien sein, aber sie können keinen aktiven Anteil nehmen an der Politik, wie öffentliche Versammlungen, Stimmenwerbung etc. in dem Gebiet, für das sie als Beamte Amtsgewalt haben.). Parteipolitische Auswirkungen der Regelung werden auf anderer Ebene daran deutlich, dass Hans Schlange-Schöningen mit der Übernahme des Zentralamts für Ernährung Ende Januar 1946 nicht mehr für eine führende Funktion in der CDU-Zonenpartei in Frage kam; vgl. Hans Georg Wieck, Die Entstehung, S. 192.
Vgl. hierzu Peter Hüttenberger, Nordrhein-Westfalen, S. 63. – Auch nach dieser Entscheidung blieb von Gumppenberg vorübergehend – in enger Zusammenarbeit mit Adenauer – organisatorisch für die CDU tätig; hierfür Belege in StBKAH 08.57/08.68.