Rhöndorfer Ausgabe Online

5. August 1946 (Rhöndorf)

An das Ernährungsamt im Landratsamt Siegburg

StBKAH 07.02, ohne Anrede


Meiner Frau und mir sind die uns bisher auf Grund eines ärztlichen Attestes zugebilligten Zusatznahrungsmittel zum größten Teil nicht mehr gewährt worden mit der Begründung, daß wir die Zusatzmarken für politisch Verfolgte hätten.

Ich darf darauf aufmerksam machen, daß nach Auskunft des Verbandes der politisch Verfolgten für die Nord-Rheinprovinz die Gewährung der Zusatzmarken für politisch Verfolgte in keiner Hinsicht irgendwie bei der Gewährung sonstiger Nahrungsmittelmarken berücksichtigt werden darf1. Von derselben Stelle werde ich übrigens darauf aufmerksam gemacht, daß die mir von der dortigen Stelle bewilligten Marken für politisch Verfolgte das geringste zulässige Quantum darstellten. In anderen Kreisen und Städten werden die in starkem Maße politisch Tätigen jetzt vor der Wahl noch besonders mit Zusatzmarken bedacht. Ich habe darauf bisher keinen Anspruch erhoben, obgleich ich fast ständig abwesend bin und die Ernährung außerordentlich schwierig ist, bitte aber dringend, meiner Frau und mir die Krankenzusatzmarken schleunigst zu bewilligen2.

Hochachtungsvoll
(Adenauer)


  1. ^

    Hierzu ein Schreiben von Peter Lütsches vom 17.7. 1946 (StBKAH 08.52).

  2. ^

    Hierzu der Bescheid des Kreisernährungsamtes vom 16.8.1946 (gez. Henseler) sowie die Mitteilung Adenauers an die ›Vereinigung ehemaliger politischer Konzentrationäre und politisch Inhaftierter‹ vom 10.9. 1946, seine Frau und er erhielten mittlerweile »2 Arbeiterzusatzkarten für Schwer- und Schwerstarbeiter«; zum Status Adenauers als politisch Verfolgter vgl. auch den Ausweis der Kreisverwaltung des Siegkreises vom 15.10.1946.