Rhöndorfer Ausgabe Online
An Rechtsanwalt Dr. Friedrich Manstetten
, KölnStBKAH 07.03
Sehr geehrter Herr Manstetten!
Anliegend übersende ich Ihnen die gewünschte Erklärung1. Mehr zu erklären, bin ich nicht in der Lage. In dem Schreiben der Frau Baronin von Schröder, das Ihrem Briefe beilag, wünschte diese auch eine Erklärung darüber, daß ihr Mann sich bemüht habe, meine Haftentlassung im Jahre 1944 zu erreichen. Mir ist davon nichts bekannt. Ich habe im Gegenteil gehört, daß, als meine Frau und mein Schwiegersohn Herrn Baron von Schröder nach meiner Verhaftung im Sommer 1944 in Rolandseck aufgesucht haben, er sich betont ablehnend verhalten habe. Frau von Schröder, die im Hause anwesend war, hat es damals nicht für der Mühe wert erachtet, zum Vorschein zu kommen, um meiner Frau ein tröstendes Wort zu sagen.
Ich bitte, dies Frau von Schröder mitzuteilen. Ich habe nichts dagegen, daß Sie ihr Abschrift dieses Briefes zukommen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr sehr ergebener
(Adenauer)
Manstetten hatte Adenauer am 2.10.1947 über ein gegen Baron Kurt von Schröder eingeleitetes Spruchkammerverfahren informiert, in dem geklärt werden solle, »ob von Schröder als Gauwirtschaftsleiter und als Gruppenleiter der SS Mitwisser der bösen Taten der Gauleitung bzw. der SS gewesen ist.« Beigefügt: ein Manstetten durch Boten übermittelter, »für Sie bestimmte[r] Brief« der Ehefrau (Edith) von Schröders (o. D.; Bitte um Hilfe »in Rückerinnerung an die Jahre vor 33« und um Bestätigung, »daß die Motive, die ihn zu dem 4.1. [s. Kurzbiogramm Schröders] bewogen, wahrhaftig die lautersten und idealsten waren! – Zu dem späteren Kurt Schröder…ist…zu sagen, daß er verschiedentlich versucht hat, Sie… freizubekommen.«)