25. April 1963

Debatte in der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages über den deutsch-französischen Vertrag

Im Anschluß an die Begründung des Gesetzentwurfs zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Januar 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit durch Bundeskanzler Dr. Adenauer in der 73. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. April 1963 eröffnete Abg. Majonica (CDU/CSU) die Aussprache. Der Redner wies zunächst auf die Verpflichtung zum ständigen Gespräch zwischen Frankreich und der Bundesrepublik hin, die zwar auch die Verpflichtung enthalte, soweit als möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen, nicht jedoch immer und unter allen Umständen auch einen gemeinsamen Standpunkt. Die Wiedervereinigung, das Recht des deutschen Volkes auf Selbstbestimmung, sei in der Gemeinsamen Erklärung nicht genannt worden. Man dürfe aber nicht übersehen, daß sich Frankreich bereits im Deutschlandvertrag zu einer Politik der deutschen Wiedervereinigung verpflichtet habe. Diese Verpflichtung bestehe anerkanntermaßen fort. Außerdem spreche die Erklärung vom "deutschen Volk", und es sei kein Zweifel daran erlaubt, daß damit das gesamte deutsche Volk gemeint sei. Darin bestehe gerade auch der grundlegende Wandel der französischen Politik, daß sie nicht mehr wie in der Vergangenheit auf Teilung, sondern auf Zusammenarbeit mit dem ganzen deutschen Volk gerichtet sei.

 

Multilaterale Verträge gehen bilateralen Verträgen vor

Zu der Kritik, wie dieser Vertrag in die multilateralen Verträge eingebaut werden könne, die die Bundesregierung eingegangen sei, müsse man unmißverständlich sagen, daß wir uns selbstverständlich zu dem Grundsatz bekennen, multilaterale Verträge gingen bilateralen Verträgen vor und bilaterale Verhandlungen, Entscheidungen und Verträge hätten immer den größeren Gemeinschaften zu dienen. Das gelte insbesondere für die NATO und damit für unser Verhältnis zu den USA. Konsultationen innerhalb eines von souveränen Staaten getragenen Bündnisses liefen dem Bündnis nicht zuwider, es sei denn, sie seien gegen den Zweck und das Ziel des Bündnisses selbst gerichtet. Das könnte aber der böswilligste Betrachter der deutschen Politik nicht unterstellen, was allein die Tatsache der weitgehenden Integration der Bundeswehr in die NATO und das Ja zur multilateralen Atommacht bewiesen. Die CDU/CSU lehne jeden Gedanken an Europa als einer dritten Kraft zwischen Ost und West ab. Das gehe aus wirtschaftlichen, militärischen, aber auch aus moralischen Gründen nicht.

Der Vertrag diene auch der europäischen Einigung. Beide Regierungen müßten bei ihren Konsultationen den supranationalen Charakter der Gemeinschaften respektieren. Gemeinschaftlich geregelte Fragen könnten nur gemeinschaftlich entschieden werden. Man werde damit rechnen können, daß es in der Gemeinschaft der Sechs in naher Zukunft zu einer Zusammenlegung der drei Exekutiven kommen werde. Seine Fraktion bleibe dabei, daß der Beitritt Großbritanniens notwendig sei, und werde auf ihn hinwirken.

Der Vertrag sei somit kein Fremdkörper in der bisher geradlinig fortgesetzten Politik, baue sich vielmehr sinnvoll in sie ein. Um das unübersehbar deutlich zu machen, werde die CDU/CSU-Fraktion bei der weiteren Lesung des Vertrags vorschlagen, die vom Bundesrat angenommene Resolution dem Grundsatz nach als Präambel dem Ratifikationsgesetz voranzustellen. In dieser Resolution des Bundesrats sei ein Grundriß unserer Außenpolitik vorhanden. Die Niederlegung dieses Grundsatzes in einer Präambel hebe die Willenskundgebung des Parlaments stärker hervor als eine Resolution. Sie binde eindeutiger, da gesetzlich verankert, auch die zukünftigen Regierungen über diese Legislaturperiode hinaus. Durch diese Art der Ratifizierung sollten alle Mißverständnisse innerhalb und außerhalb unseres Landes beseitigt werden, zumal sich auch die Bundesregierung eindeutig auf den Boden der Resolution des Bundesrats gestellt habe. Bei einem solchen Verfahren werde sich hoffentlich eine breite Mehrheit für diesen Vertrag ergeben.

Mit einem Dank an Bundeskanzler Dr. Adenauer, der auf deutscher Seite der hervorragendste Baumeister der deutsch-französischen Verständigung sei, schloß der Abgeordnete.

 

Der Standpunkt der Opposition

Auch die SPD, legte Abg. Wehner dar, teile die Überzeugung, daß die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk ein geschichtliches Ereignis darstelle, das das Verhältnis beider zueinander von Grund auf neu gestalte. Bedeutende Politiker unseres Volkes hätten aber das Problem der deutsch-französischen Aussöhnung immer im größeren Zusammenhang gesehen, im europäischen und auch darüber hinaus. Der Präsident der EWG-Kommission habe deren Stellungnahme zu dem Vertragswerk in der eindringlichen Aufforderung an die nationalen Ratifizierungsgesetzgeber zusammengefaßt, so klar und verbindlich wie möglich festzulegen, daß Auslegung und Anwendung des Vertrags Bestand, Funktionieren und Dynamik der Gemeinschaft nicht beeinträchtigen dürften. Es handele sich um Gemeinschaften, wie sie früher nie bestanden hätten. Deren Methoden, Institutionen und Verfahrensregeln seien zu hüten wie ein Augapfel. Das schließe Initiativen nicht aus, wohl aber alles, was die Gemeinschaften und das, was durch sie erreicht worden sei, gefährden könne.

Die Opposition wolle gern wissen, ob ein Vetorecht das Anschlußstreben anderer Nationen auch bezüglich des deutsch-französischen Vertrags wieder zunichte machen könne. Sie würde es in Kauf nehmen, daß auf dem Umweg über ähnliche Verträge die Dinge wieder in die Gemeinschaft zurückgeführt werden müßten. Die Gemeinschaften, deren erreichtes Niveau sogar schon die Auguren des Ostens zu Reaktionen gezwungen habe, seien das wichtigste, was bisher in Europa geschaffen werden konnte.

Um den großen Zusammenschluß des Westens zu erhalten, bedürfe es einerseits des Vereinten Europas unter Einschluß Großbritanniens und andererseits der Vereinigten Staaten. Die Sowjetunion müsse durch das Bestehen eines nicht mehr zu teilenden Westens in eine Lage versetzt werden, in der auch Fragen wie die der Abrüstung mehr als nur Propaganda seien. Solange der Westen den Eindruck mache, als sei seine Spaltung möglich, werde die Sowjetunion nicht zu Abkommen geneigt sein.

Wenn der Vertrag auf Wunsch der Fraktionen noch einmal gründlich auf alle seine politischen, wirtschaftlichen und militärischen Aspekte und Konsequenzen hin überprüft werden solle, könne man die letzte Lesung kaum bis Pfingsten hinter sich bringen. Die Fraktionen des Hauses wären dazu verurteilt, sich über gewisse Grundlagen der großen Politik miteinander zu verständigen, jedenfalls in den Fragen, die an die Existenz unseres Volkes führten. Was solle sonst aus der deutschen Wiedervereinigung werden?

 

Völker bei der Versöhnung vorangeschritten

Abg. Dr. Mende (FDP) begrüßte die Aussprache, da sie die Möglichkeit gebe, Mißverständnisse auszuräumen und ein Bekenntnis zur Europapolitik und zur atlantischen Partnerschaft abzulegen. Nach dem zweiten Weltkrieg habe sich zwischen Deutschland und Frankreich wie auch im freien Europa insgesamt ein Geist entwickelt, der eigentlich eines formellen Vertrages als eines letzten Siegels nicht bedurfte. Die Freundschaft sei in den Begegnungen beider Völker so tief verwurzelt, daß man auch ohne einen Vertrag sicher sein könne, es werde zu Rückfällen in die Barbarei der Vergangenheit nicht mehr kommen können. Bei den Konsultationen komme es mehr auf Pragmatik an als auf den Perfektionismus des geschriebenen Wortes. Die Koalitionsparteien seien übereingekommen, in einer Präambel zum Ratifizierungsgesetz sicherzustellen, daß der Vertrag nur im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit und der atlantischen Partnerschaft lebensfähig sei. Unser eigenes Grundgesetz bestätige uns, daß eine Präambel eine sehr wesentliche Aussagekraft haben könne. Das Bundesverfassungsgericht habe ihr Verfassungsrang zugebilligt. Eine Präambel dürfte somit eine unmißverständliche Willenskundgebung dieses Hauses als des Souveräns der deutschen Demokratie werden und wirke weiter und effektiver als die Entschließung des Bundesrats.

Resteuropa sei aus eigner Kraft kein Gegengewicht gegenüber jener euroasiatischen Landmasse von Helmstedt bis Wladiwostok; ihr sei es aus eigener Kraft weder politisch, wirtschaftlich noch militärisch gewachsen. Europa stehe und falle in enger Zusammenarbeit mit dem atlantischen Partner. Es könne aber nicht in eine Satellitenrolle gegenüber der Führungsmacht Amerika gedrängt werden. Es müsse seine Stärke in einer Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten entwickeln, wenn es lebensfähig sein solle, keineswegs in einer Rivalität und erst recht nicht in der Versuchung, zwischen den beiden Blöcken etwa eine Mittler-, Vermittler- oder neutrale Rolle spielen zu können.

Es sei nicht zu leugnen, daß der deutsch-französische Vertrag und seine Konsultationen behutsam mit den europäischen Institutionen koordiniert werden müßten und daß man Rücksicht auf gewisse Empfindlichkeiten bei den anderen Partnern nehmen müsse. Aber der Gedanke des französischen Staatspräsidenten, Europa nicht so sehr und nicht so schnell im Sinne Hallsteins im Integralismus entstehen zu lassen, sondern etwas mehr in einer Art Föderalismus als "Europa der Vaterländer", sei durchaus diskutabel, wenn man bedenke, daß ja auch die Bundesrepublik erst das halbe Vaterland sei, und ferner, daß eine allzu rasche Integration ohne entsprechende Kontrolle parlamentarischer Körperschaften zur Herrschaft einer Bürokratie führen könne.

Die FDP stimme dem deutsch-französischen Freundschaftsvertrag zu als einer notwendigen Grundlage der europäischen Zusammenarbeit, die ohne den Beitritt Großbritanniens und der skandinavischen Völker nicht möglich sei. Es werde Aufgabe des deutschen Partners sein, in der Konsultation gewisse Hemmungen gegen den Beitritt Großbritanniens und die Ausweitung der Sechsergemeinschaft beseitigen zu helfen. Die FDP sehe keine Schwierigkeit, diesen Vertrag in organischer Behandlung in den Ausschüssen so zu beraten, daß er vor der Pfingstpause in zweiter und dritter Beratung verabschiedet werden könne.

 

Versöhnung - Solidarität - Freundschaft und verstärkte Zusammenarbeit

Vier Grundgedanken dieses deutsch-französischen Vertrages, so meinte Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Schröder, hätten doch wohl offenbar allgemeine Zustimmung gefunden: Der Gedanke der Versöhnung, der der Solidarität, der Ausdruck der Festigung der deutsch-französischen Freundschaft und der Wille zur Verstärkung der Zusammenarbeit. Damit seien Kern und Inhalt so positiv bewertet worden, wie das in den der Unterzeichnung vorausgegangenen Monaten allseits erfolgte. Die Kritik, die geäußert werde, müsse man unter dem Gesichtspunkt untersuchen: Sind hier etwa Ziele formuliert worden, die bedenklich wären? Das sei einwandfrei zu verneinen. Das einzige Ziel, das formuliert worden sei, laute "Vereinigtes Europa", und das sei ein Ziel, das doch nur von allen Seiten Unterstützung finden müsse.

Es stelle sich die Frage, ob dieser Vertrag mit dem großen Vertragswerk über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vereinbar sei oder nicht. Selbst Herr Hallstein, dessen Rede er im übrigen nicht besonders glücklich gefunden habe, wolle in der Tat eine so weitgehende Behauptung nicht aufstellen, daß der Vertrag mit der EWG unvereinbar sei. Der Vertrag reiche doch ganz offensichtlich weit über die EWG hinaus. Er fasse alle Interessen und Beziehungen ins Auge, die Deutschland und Frankreich zu anderen, weit über die Welt verteilten Fragen hätten. Die EWG sei also nicht etwa das zentrale Anliegen des Vertrages. Er sage lediglich, daß auch in Bezug darauf eine Konsultation stattfinden solle. Kein Wort aber stehe darin, daß man einen Abstimmungspool bilden wolle.

Interessanter sei schon der Einwand, ob ein System denkbar sei, in dem alle an der EWG Beteiligten untereinander ein solches Netz von Konsultationsverträgen schließen könnten. Die Frage sei an sich zu bejahen. Ob sie wirklichkeitsnah und praktisch sei, stehe auf einem anderen Blatt. Man dürfe bei der Würdigung dieses Vertragswerkes nicht vergessen, daß es in mancher Beziehung ein Rudiment sei, übriggeblieben aus dem weiter gespannten Bogen der französischen Initiative einer politischen europäischen Union. Das führe nun auch zu einer befriedigenden Antwort auf die Frage weiterer zweiseitiger Vertragsgeflechte: man bedürfe eines Ausweitungsprozesses und eines Fortschritts in Richtung auf die politische Union, die damals, weder aus französischer, noch aus deutscher Schuld, nicht verwirklicht werden konnte.

Zwischen den Franzosen und uns gebe es noch manche Meinungsverschiedenheiten darüber, ob das Tempo etwa gemeinsamer Agrarpolitik zu schnell oder zu langsam war. Das sei eine sehr schwierige Aufgabe und es werde sehr viel guten Willens auf allen Seiten bedürfen, bis man zu Anpassungen komme, die von allen als befriedigend empfunden würden. Kein einziges Ziel der deutschen Politik aber sei durch den Vertrag blockiert oder verändert worden. Was der Bundesrat formuliert habe, sei durchaus geeignet, vom Bundestag in ähnlicher Weise aufgenommen zu werden. Es sollte möglich sein, darüber im Auswärtigen Ausschuß relativ schnell zu einer Einigung zu gelangen. Er freue sich, daß er auf der klaren Aussage eines der prominentesten Vertreter der Opposition basieren könne, wenn er feststelle, daß der Vertrag im Bundestag mit überwältigender Mehrheit angenommen werden werde, selbst wenn das in der heutigen Diskussion noch nicht in allen Punkten so ausgesehen haben möge.

Im weiteren Verlauf der Aussprache hob Abg. Birkelbach (SPD) nochmals den Standpunkt der Opposition hervor, deren Bestreben es sei, eindeutig und unverrückbar klarzustellen, daß gerade in der Weiterentwicklung und Ausgestaltung der Gemeinschaften der wirkliche Integrationsprozeß in Europa zu sehen sei. Seitens der FDP-Fraktion betonte Abg. Margulies, daß die eindeutigen Klarstellungen im Auswärtigen Ausschuß bei der Fassung der Präambel erfolgen müßten, vor allem, daß es nicht darum gehe, irgend jemanden durch vorbereitete Entscheidungen zu majorisieren.

Das Haus überwies im Anschluß an die Aussprache die Vorlage an den Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten federführend und zur Mitberatung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Ausschuß für Familien- und Jugendfragen.

 

Quelle: Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 75 vom 27. April 1963, S. 665f.