Rhöndorfer Ausgabe Online
An den Chefredakteur der »Aachener Volkszeitung«, Dr. Josef Hofmann
StBKAH 07.20
Ich weiß augenblicklich nicht recht, ob Herr Dr. Löns Ihnen in meinem Namen mitgeteilt hat, daß ich Sie bitte, aus dem Ablauf der Dinge zwischen 1918 und 1933 den Nachweis zu erbringen, daß an der Zerrüttung der staatlichen Verhältnisse in jener Zeit das Verhältniswahlrecht mit seiner Vielzahl der Parteien schuld ist. Falls Sie noch nicht darum gebeten worden sind, richte ich hiermit diese Bitte an Sie. Ich denke, daß Sie im Besitz alles einschlägigen Materials sind und daß es Ihnen daher nicht schwerfallen wird, nachzuweisen, daß durch das Verhältniswahlrecht die Bildung einer großen Regierungs- und einer großen Oppositionspartei im Reichstag (und in den preußischen Landtagen) unmöglich war. Ihre Arbeit soll den Zweck haben, ganz allgemein für das Mehrheitswahlrecht zu werben und auf die unheilvollen Folgen des Verhältniswahlrechts aufmerksam zu machen2. Die Arbeit braucht nicht sehr umfangreich zu sein, sie muß sich aber zur großen Verbreitung eignen.
Ich lege Ihnen bei Ausführungen unseres Parteifreundes Scharnberg in Hamburg, die sich in gleicher Richtung bewegen3.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ergebener
(Adenauer)
Eine schriftliche Stellungnahme zum nachfolgenden konnte nicht nachgewiesen werden.
Vgl. das Schreiben an Hans Dichgans vom 27.1.1948 – Zur Diskussion der Wahlrechtsfrage in diesem Zeitraum vgl. Erhard H. M. Lange, Vom Wahlrechtsstreit, S. 80f.
Scharnberg hatte mit Schreiben vom 2.2.1948 einen »im allervertrautesten Kreise der CDU« gehaltenen Vortrag über die »ungünstigen Auswirkungen des Verhältniswahlrechtes« in der Weimarer Republik vorgelegt.