Rhöndorfer Ausgabe Online
An Ministerpräsident Karl Arnold
, DüsseldorfStBKAH 12.06, mit ms. Vermerk »Persönlich!«
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!
Als Vorsitzender des vom Landtag gewählten Ausschusses zur Untersuchung der Behauptungen, daß in dem Strafverfahren gegen Dr. Watz unzulässige Eingriffe versucht worden seien1, beehre ich mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:
In der Sitzung des Ausschusses am 10. Oktober gab Herr Justizminister Heinemann zu Beginn eine Erklärung ab, die ich in dem von ihm genehmigten Wortlaut beifüge2.
Der Ausschuß erklärte einstimmig hierzu, daß der Beschluß des Kabinetts unzulässig sei.
Ich bitte Sie, hiervon Kenntnis zu nehmen und die Frage nochmals im Kabinett zur Erörterung zu stellen. Falls das Kabinett bei seinem Standpunkte verharren sollte, wird die Angelegenheit im Verfassungsausschuß des Landtags weiter erörtert werden müssen. Es wird auch in einer zukünftigen Verfassung dagegen Vorsorge zu treffen sein, daß das Kabinett durch Mehrheitsbeschluß Untersuchungsausschüsse des Landtags lahmlegen kann.
Darf ich bitten, mir noch mitzuteilen, warum das Kabinett diesen Beschluß unmittelbar vor dem Zusammentreten des Untersuchungsausschusses gefaßt hat3?
Mit ausgezeichneter Hochachtung
(Adenauer)
Mitteilung Gustav Heinemanns vom 10.10.1947: »Das Kabinett habe beschlossen, daß kein Mitglied des Kabinetts über Verhandlungen im Kabinett einem Untersuchungsausschuß des Landtags Auskunft geben darf ohne Zustimmung des Kabinetts«
Mit Schreiben vom 4.11.1947 bestätigte Arnold eine zuvor schon mündlich gegebene Zusicherung, daß »die Kabinettsmitglieder selbstverständlich bereit sein [werden], auf Verlangen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses ... erforderlichenfalls Aussagen zu machen.« Vgl. das Schreiben an Karl Arnold vom 9.11.1947.