Störer Jahresbericht

Rhöndorfer Ausgabe Online

7. Oktober 1947 (Rhöndorf)

An Ministerpräsident Karl Arnold

, Düsseldorf

StBKAH 12.06, Telegrammvorlage mit hs. Vermerk Hohmann »tel. aufg., 9.X.47, 9.15«


Namens der Landtagsfraktion der CDU bitte ich Sie, falls noch nicht geschehen, allen Ministern, Beamten und Angestellten die Erlaubnis zur Aussage vor dem Untersuchungsausschuß des Landtags wegen Eingriffen in das Verfahren Watz1 zu geben, sowie anzuordnen, daß alle diesbezüglichen Akten und Schriftstücke dem Untersuchungsausschuß vorzulegen sind. Ich nehme an, daß auch Sie zur Aussage bereit sind.

Konrad Adenauer


  1. ^

    ›Untersuchungsausschuß zur Überprüfung des gegen Dr. Watz schwebenden Strafverfahrens‹ – bzw. (so die auf Drängen Adenauers später richtiggestellte Bezeichnung) ›Untersuchungskommission des Landtags von Nordrhein-Westfalen über die Vorgänge beim Strafverfahren gegen Dr. Watz‹ –, beantragt durch die CDU-Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtags (Landtagsdrucksache II- 107), gebildet im Anschluss an eine diesbezügliche Landtagsdiskussion am 2.10.1947; vgl. Stenographischer Bericht über die 12. bis 16. Sitzung, S. 149f.
    Den Ausschussvorsitz hatte (in dieser parlamentarischen Funktion in der Literatur bisher noch nicht gewürdigt) Adenauer übernommen, die Vertreter der anderen Parteien: Josef Walter (SPD), Karl Schabrod (KPD), Heinrich Steffensmeier (Zentrum) und Friedrich Middelhauve (FDP). Adenauer behielt den Vorsitz noch bis zum 12.10.1949 bei; erst unter diesem Datum bat der Bundeskanzler Landtagspräsident Josef Gockeln, »[i]n Anbetracht meiner neuen Amtspflichten ... dafür zu sorgen, daß ein Nachfolger bestimmt wird.« Der Hintergrund dieser Affäre: Korruptionsanklage gegen den ehemaligen Leiter des Ernährungsamts in Dortmund und – 1947 kurzfristig – kommissarischen Leiter des nordrhein-westfälischen Landesernährungsamts, Karl Watz, sowie Vorwurf der Nachlässigkeit und Dienstverfehlung auf Seiten des Justizministeriums, besonders durch den dort zuständigen Ministerialdirektor Heinrich Wiedemann. Hierzu ist in StBKAH umfangreiches Material in einem eigens dafür angelegten Ordner erhalten. Daraus ersichtlich: das am 5.1.1948 gegen Watz ergangene Urteil des Landgerichts Dortmund (zehnmonatige Gefängnisstrafe wegen »fortgesetzter schwerer Bestechung«) wie auch der für Watz negative Ausgang des Revisionsverfahrens (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 9.7.1948). – Hinweise auf den Vorgang bei Peter Hüttenberger, Nordrhein-Westfalen, S. 303, 480. Vgl. auch die Schreiben an Karl Arnold vom 11.10.1947 und vom 9.11.1947 sowie an den Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9.8.1948 und an die Mitglieder des Untersuchungsausschusses des Verfahrens gegen Watz vom 16.11.1948.