Störer Jahresbericht

Rhöndorfer Ausgabe Online

18. April 1948 (Rhöndorf)

An die Kriminalpolizei des Regierungsbezirks Köln

StBKAH 07.04, ohne Anrede und Grußformel


Unter Bezugnahme auf die Besprechung am 15. d. Mts. reiche ich das Schreiben des Kurt Bethge1 vom 5.3.1948 anliegend zurück und erkläre dazu folgendes:

In den letzten Tagen des Juli 1944 hat bei mir, Rhöndorf, Zennigsweg 8a, eine Haussuchung durch 7 Beamte stattgefunden, die unter Leitung des Leiters des SD in Bonn sowie eines Kriminalrats in Köln standen. Die Namen sind mir entfallen. Die Haussuchung hat 1 1/2 Tage gedauert. Die Beamten haben eine Anzahl Papiere und Briefe, die an mich gerichtet waren, mitgenommen. Was sie mitgenommen haben, wurde mir nicht mitgeteilt. Ich konnte es auch nicht feststellen. Ich weiß, daß sie insbesondere auch Briefe meiner im Felde stehenden Söhne mitgenommen haben.

Von dem in dem Brief Bethge erwähnten Schreiben eines früheren Zentrumsmitgliedes, das Angriffe gegen die Regierung enthalten habe, ist mir nichts bekannt. Briefe, die die Briefschreiber in Schwierigkeiten hätten bringen können, habe ich niemals aufbewahrt.

Ich bin dann am 20. August 1944 verhaftet und in das Konzentrationslager Köln-Messe gebracht worden. Aus diesem bin ich nach 14 Tagen, weil ich wegen Erkrankung haftunfähig war, in das Elisabeth-Krankenhaus in Köln-Hohenlind entlassen worden. Es wurde mir gleichzeitig zur Pflicht gemacht, einen Aufenthaltswechsel sofort dem SD in Bonn mitzuteilen. Bethge ist weder bei der Haussuchung noch in dem Konzentrationslager in Köln in Erscheinung getreten.

Von auf dem Büro des Lagers Köln-Messe beschäftigten Häftlingen hatte ich gehört, daß beabsichtigt sei, mich verschwinden zu lassen. Infolgedessen habe ich mich nach wenigen Tagen aus dem Elisabeth-Krankenhaus heimlich fortbegeben und unter einem angenommenen Namen in Nistermühle bei Hachenburg im Westerwald Aufenthalt genommen. Aus einem mir nicht bekannte Grunde bemühte die Gestapo sich wiederum mich, und zwar diesmal unter Bethge. Zwei beauftragte Gestapo-Beamte – Stender und Weitz – verlangten von meiner in Rhöndorf sich aufhaltenden Frau die Angabe, wo ich sei. Da meine Frau diese Angabe verweigerte, wurde sie verhaftet und nach Köln in das Gestapohaus am Appellhofplatz2 gebracht. Sie wurde in eine Sammelzelle, in dem allerlei Gelichter der Großstadt war, eingesperrt und von Bethge mehrmals in der Nacht vernommen. Dabei drohte ihr Bethge, wenn sie nicht meinen Aufenthalt mitteile, würden unsere Töchter, die damals 16 und 19 Jahre alt waren, verhaftet und ebenfalls ins Gefängnis gebracht werden; wenn sie meinen Aufenthalt mitteile, werde sie sofort freigelassen. Mehrfach gab Bethge in Anwesenheit meiner Frau den Befehl, meine Töchter aus Rhöndorf zu holen, und erzwang dadurch schließlich von meiner Frau die Angabe meines Aufenthaltes. Ich wurde daraufhin morgens um 5 Uhr verhaftet und nach Brauweiler in das Gestapogefängnis gebracht. Daß meine Frau verhaftet war, hörte ich erst später von Bethge. Ich habe ihn dringend gebeten, da er ja nun mich habe, meine Frau doch gehen zulassen. Meine Frau wurde aber über eine Woche festgehalten. Sie hat sich im Gefängnis schwere gesundheitliche Schädigungen zugezogen, die nach Ansicht mancher Ärzte ihren Tod, der am 3. März 1948 erfolgt ist, verursacht haben.

Ich bin von Bethge in Anwesenheit seiner Sekretärin, Fräulein Schaefer, die einen guten Eindruck machte, oft und lange vernommen worden. Ich sollte ungefähr über alles Auskunft geben, was ich seit 1933 getan hatte, wer bei mir verkehrt hätte usw. Weder von dem erwähnten Briefe ist mir etwas gesagt worden, noch ist mir mitgeteilt worden, daß Goerdeler erklärt hatte, ich sei an den bekannten Vorgängen beteiligt; mir ist nur gesagt worden, daß in meinen Akten der Name Goerdeler genannt sei, daß ein ausdrücklicher Befehl bestehe, wonach in allen Fällen, in denen auch nur der Name Goerdeler genannt werde, das ‹Reichssicherheitshauptamt›3 in Berlin allein endgültig entscheiden dürfe. Bethge hielt in kleinlicher Weise auf Befolgung aller Bestimmungen für die Behandlung von Gefangenen. Erleichterungen gewährte er nicht. Er hat aber weder mich noch irgendeinen anderen Gefangenen in Brauweiler – soweit ich das weiß – mißhandelt oder Mißhandlungen aussetzen lassen. Das Gefängnis in Brauweiler unterstand in der Hauptsache anderen Gestapo-Beamten, namentlich einem Kommissar K[ü]tter4, der sich die wüstesten Mißhandlungen hat zuschulden kommen lassen. Ich hatte den Eindruck, als wenn Bethge sich bemühte, mir gegenüber objektiv zu sein. Die Zurückhaltung meiner Frau nach meiner Verhaftung war Quälerei. Ob Bethge bei Erteilung der Sprecherlaubnis über die bestehenden Vorschriften hinausgegangen ist, weiß ich nicht. Ich meine, er sei dabei ziemlich willkürlich verfahren.

(Adenauer)


  1. ^

    Zu Bethge vgl. die – unter anderem auf Aussagen von Libet Adenauer gestützten – Angaben bei Paul Weymar, Adenauer, S. 224f., 232-235, 243, 246, 251.
    Ergänzend zu der nachfolgend gedruckten Erklärung wurde durch das Amtsgericht Köln im Sommer 1948 auch noch eine mündliche Zeugenvernehmung Adenauers in der »Strafsache gegen Bethge« vorgenommen; hierzu eine Ladung vom 19.6.1948 sowie Adenauer-Schreiben vom 13. und 30.7.1948, die der Terminabsprache mit dem Amtsgericht dienten.

  2. ^

    Zu diesem Kölner Gestapo-Gefängnis vgl. Manfred Huiskes (Bearb.), Die Wandinschriften, S. 9-75.

  3. ^

    ‹ › vom Bearb. korrigiert aus »Hauptsicherungsamt«.

  4. ^

    Zu Kütter (»Chef des berüchtigten Kommandos Kütter in Brauweiler«) vgl. Manfred Huiskes (Bearb.), Die Wandinschriften, S. 10f., 44.