Störer Jahresbericht

Rhöndorfer Ausgabe Online

19. Januar 1947 (Rhöndorf)

An Legationsrat a.D. Eugen Budde

, Bad Godesberg

StBKAH 07.13


Sehr geehrter Herr Budde1!

Es war mir bisher unmöglich, Ihnen einen Termin zu nennen zu einer Rücksprache, und ich werde auch bis etwa gegen den 10. Februar d. Js. nicht dazu in der Lage sein. Die kommenden Wahlen werfen ihre Schatten schon voraus. Ich bin fast gar nicht in Rhöndorf.

Sie werden in der Zwischenzeit ja gelesen haben, daß die Amerikaner auf dem Standpunkt stehen, es solle kein Friedensvertrag, sondern ein Friedensstatut, d. h. ohne Zustimmung Deutschlands geschlossen werden2. Es wäre mir lieb, von Ihnen zu hören, wie Sie ein solches Friedensstatut »völkerrechtlich« beurteilen. Meines Erachtens handelt es sich auch dann um eine occupatio pacifica3, für die die Haager Landkriegsordnung4 gilt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr ergebener


  1. ^

    Die Kontaktaufnahme zwischen Budde und Adenauer erfolgte bereits im Sommer 1946; unter anderem legte Budde am 3.8.1946 mit einem Dankschreiben für ein zuvor geführtes Gespräch einen »Bericht über die Gegensätze zwischen den Alliierten in der Deutschlandfrage« vor (StBKAH 07.10).

  2. ^

    Zur Erörterung der Frage eines Friedensvertrages für Deutschland vor der Moskauer Außenministerkonferenz (März/April 1947) und speziell zur amerikanischen Position bei der vorbereitenden Zusammenkunft der stellvertretenden Außenminister in London (Januar/Februar 1947) vgl. John Gimbel, Amerikanische Besatzungspolitik, S. 152-163 und Heribert Piontkowitz, Anfänge, S. 19-27. Vgl. die Schreiben an William Asbury vom 26.3.1946 und Josef Kardinal Frings vom 26.3.1947

  3. ^

    Völkerrechtlicher Begriff für die »friedliche Besetzung« fremden Staatsgebiets; vgl. hierzu und zur »occupatio bellica = kriegerischen Besetzung« die beiden Beiträge von Oscar M. Uhler in: Hans-Jürgen Schlochauer (Hrsg.), Wörterbuch des Völkerrechts Bd. 1, Berlin 21960, S. 193-198.

  4. ^

    Haager Abkommen über die Gesetze und Bräuche des Landkriegs, ratifiziert bei den beiden internationalen Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907. Die im 2. Abkommen vom 18.10.1907 (Druck: Reichsgesetzblatt 1910, S. 107-151) festgeschriebenen Rechte und Pflichten des Okkupierenden und des zu Okkupierenden waren von Adenauer bereits bei anderer Gelegenheit in Erinnerung gebracht worden, so am 17.12.1946 in Lippstadt; vgl. Helmuth Pütz (Bearb.), Konrad Adenauer, S. 262. - Vgl. auch Konrad Adenauer, Erinnerungen 1945-1953, S. 67.