Rhöndorfer Ausgabe Online
An den Geschäftsführer der CDU-Kreispartei Wuppertal, Emil Marx
StBKAH 08.53
Sehr geehrter Herr Marx!
Ich erhielt Ihren Brief vom 24. d. Mts.1 Ich habe hin und her überlegt, was man tun könnte. Ich sehe aber, offen gestanden, keine Möglichkeit mehr, es scheint mir zu spät zu sein.
Im übrigen darf ich Ihnen noch folgendes sagen:
Als ich von September bis November 1944 im Gestapo-Gefängnis in Brauweiler war, sind dort 27 Leute hingerichtet worden von 65 Insassen, sämtlich ohne Urteilsspruch2 Gestapo- und Kriminalbeamte waren bei der Hinrichtung mit tätig. Auf meine Erkundigung ist mir damals – ich weiß nicht mehr von wem – gesagt worden, daß nach einer neuen Verfügung zwei höhere Beamte der Gestapo und der Kriminalpolizei auf Grund einer Anweisung von Berlin Todesstrafen verhängen könnten. Ich möchte fast mit Sicherheit annehmen, daß in dem von Ihnen geschilderten Fall ebenfalls die Todesstrafen nicht von Gerichten ausgesprochen worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ergebener
(Adenauer)
Marx hatte um Einflussnahme auf ein Militärgerichts-Verfahren in Hamburg gebeten (Anklage gegen 14 ehemalige Angehörige von Gestapo und Kripo, »sich in der Nähe von Burgholz bei Wuppertal in den Monaten Februar-März 1945 unter Verletzung der Gesetze und Gebräuche des Krieges an der Tötung von 30 russischen Staatsangehörigen, die vorher im Wuppertaler Gefängnis inhaftiert waren, beteiligt [zu] haben.« In diesem sog. ›Kriegsverbrecherprozeß Burgholz‹ waren am 22.1.1948 6 Angeklagte zum Tode durch den Strang, 8 Angeklagte zu Gefängnisstrafen zwischen 20 und 5 Jahren verurteilt worden).
Vgl. Konrad Adenauer. Dokumente aus vier Epochen, S. 76f. und Manfred Huiskes (Bearb.), Die Wandinschriften, S. 11. Vgl. auch Anm. 3 im Schreiben an Hertha Kraus vom 10.4.1945.