Rhöndorfer Ausgabe Online
An die Militär-Regierung (Detachment E 1 H 2)
, KölnHAStK Acc. 2, A 331a, ohne Anrede und Schlussformel
Nach den bisherigen deutschen Gesetzen, insbesondere auch nach den bis 1933 gültigen, hatte der Regierungspräsident kein Anrecht darauf, daß er bei bedeutsamen Entscheidungen befragt wurde, die die Personalorganisationen oder -verfügungen im Stadtkreis betreffen. Ich kann nicht annehmen, daß die Militär-Regierung über die deutschen Gesetze hinaus eine Einengung der Selbstverwaltung verlangt, und glaube daher, daß die Verfügung vom 30. Mai1 wohl in dem Sinne aufzufassen ist, daß die Mitwirkung des Regierungspräsidenten bei Erledigung der Angelegenheiten der Stadt Köln ‹äußersten Falls›2 so weit in Frage kommt, als es die früheren Gesetze vorschrieben. Ich bitte um gefl. Mitteilung, ob diese meine Auffassung richtig ist.
Rückschlüsse auf die »Anordnung vom 30. Mai betr. Regierungsbezirk Government« erlaubt Absatz 4 des Schreibens an die Militär-Regierung vom 5. Juni 1945. Zu diesem Vorgang vgl. Heribert Treiß, Britische Besatzungspolitik, S. 78f.
‹ › von Adenauer korrigiert aus »nur«.