Rhöndorfer Ausgabe Online
An den Oberpräsidenten der Nordrheinprovinz, Düsseldorf
, DüsseldorfStBKAH 08.02, ohne Anrede und Schlussformel
Auf das dortige Schreiben vom 27.11.45 gestatte ich mir zu erwidern, daß meine Frau seit einiger Zeit aus dem Krankenhause in Köln entlassen worden ist. Während ihres Aufenthaltes in diesem war mir gestattet, an drei Tagen in der Woche nach Köln zu kommen, aber ausdrücklich nur zu dem Zwecke, sie im Krankenhause zu besuchen.
Ich wiederhole daher meinen Antrag, bei der britischen Militärregierung dafür einzutreten, daß mir gestattet wird, Köln vorübergehend zu privaten geschäftlichen Zwecken zu besuchen.
Es wird sich dabei handeln um Consultationen des meine Frau behandelnden Arztes. Bei der Art ihres Leidens ist eine Consultation durch einen hiesigen Arzt ausgeschlossen. Die Krankheit ist übrigens eine Folge ihres Aufenthaltes im Gestapogefängnis Brauweiler im Herbst 1944. Es handelt sich ferner um Verfolgung von vermögensrechtlichen Ansprüchen aus Schäden, die mir unter der nationalsozialistischen Herrschaft durch nationalsozialistische Einwirkung zugefügt worden sind.
Adenauer