Rhöndorfer Ausgabe Online
An Oberpräsident Dr. Robert Lehr
, DüsseldorfStBKAH 08.02
Lieber Herr Lehr!
Der Bescheid der dortigen Militärregierung1 ging von falschen tatsächlichen Voraussetzungen aus. Meine Frau ist aus dem Krankenhaus inzwischen entlassen und wieder hier in Rhöndorf. Sie ist aber nach wie vor ernstlich krank und muß unter fortgesetzter ärztlicher Controlle eines auf dem Gebiete der Blutkrankheiten erfahrenen Arztes stehen. Ich kann sie nicht allein nach Köln fahren lassen. – Auch meine privaten vermögensrechtlichen Angelegenheiten bedürfen dringend meiner gelegentlichen Anwesenheit in Köln. Nachdem nun Pünder in Köln ist2, ist doch gar kein Grund ersichtlich, warum ich mich nicht gelegentlich in Köln aufhalten soll. Hoffentlich gelingt es Ihnen nunmehr, die Zustimmung der Militärregierung zu bekommen.
Darf ich Sie noch um eine persönliche Gefälligkeit bitten? Ich hatte Herrn Bürgermeister Petersen in Hamburg gebeten, für meine Frau dort Arzneimittel zu besorgen. Das ist ihm gelungen, und er bringt sie am 10.12. mit nach Düsseldorf. Würden Sie die große Freundlichkeit haben, sie zu Frau Landeshauptmann Horion, Cecilienallee, bringen zu lassen?
Von dort werden sie dann nach hier kommen. Vielen Dank!
Mit vielen Grüßen an Ihre Frau und Sie, denen sich meine Frau anschließt
Ihr
Adenauer
Lehr hatte Adenauer am 27.11.1945 mitgeteilt, er habe sich wegen dessen Gesuchs »unverzüglich mit der Militärregierung in Verbindung gesetzt«, die ihm darauf am 22.11.1945 mitgeteilt habe – so der Inhalt des Bescheids –, »daß es Ihnen gegenwärtig erlaubt ist, Ihre Frau im Krankenhaus in Köln zu besuchen, so oft Sie es wünschen. Das Schreiben betont, daß es deshalb für Sie nicht notwendig sei, in Köln zu bleiben, und daß Sie Ihre persönlichen geschäftlichen Angelegenheiten gut erledigen können, wenn Sie Ihre Frau besuchen« (Hinweis auf diesen Vorgang bei Walter Först, Geschichte, S. 52).
Hermann Pünder war am 28.11.1945 in das Amt des Kölner Oberbürgermeisters eingeführt worden; vgl. Hermann Pünder, Von Preußen, S. 211-214.