Rhöndorfer Ausgabe Online
An Emil Lueken
, BremenStBKAH 07.15
Lieber Herr Lueken!
Haben Sie vielen Dank für Ihren ausführlichen Brief vom 1.1.471.
Ihr Hinweis, daß privates Eigentum völkerrechtlich geschützt ist, Staatseigentum nicht, ist an sich beachtenswert, aber leider haben sich die Alliierten ja an diesem Satz des Völkerrechts nicht gestört. Immerhin darf man ja hoffen, daß in Zukunft die völkerrechtlichen Grundsätze überhaupt mehr Geltung erhalten, und kann daher auch diesen Grund anführen.
Was die Währungsfrage angeht, so wird ihre Lösung erst dann möglich sein, wenn eine wirkliche Ankurbelung der deutschen Wirtschaft erfolgt ist. Sonst wird jede Regelung erfolglos bleiben. Man kann aber nicht zum zweiten Male eine solche Regelung versuchen.
Ich freue mich, daß Sie – was Ihre privaten Angelegenheiten angeht – zuversichtlich in die Zukunft blicken, und wünsche Ihnen dazu alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
(Adenauer)
Lueken hatte an die Verhandlungen des vergangenen Sommers erinnert und sich dann aktuellen Problemen zugewandt. Unter anderem verfolge er die »gerade jetzt so auffällig betrieben[e]« Sozialisierung des Bergbaus mit Besorgnis (der, soweit in privater Regie, nach den Grundsätzen der Haager Landkriegsordnung völkerrechtlich geschützt sei). Die im Zweiten Haager Abkommen vom 18.10.1907 (Druck: Reichsgesetzblatt 1910, S. 107-151) festgeschriebenen Rechte und Pflichten des Okkupierenden und des zu Okkupierenden waren von Adenauer bereits bei anderer Gelegenheit in Erinnerung gebracht worden, so am 17.12.1946 in Lippstadt; vgl. Helmuth Pütz (Bearb.), Konrad Adenauer, S. 262. – Vgl. auch Konrad Adenauer, Erinnerungen 1945-1953, S. 67.