Rhöndorfer Ausgabe Online
An Landtagspräsident Josef Gockeln
, DüsseldorfStBKAH 08.50
Sehr geehrter Herr Präsident!
Im Auftrage der Landtagsfraktion der CDU bitte ich Sie , mit größtmöglichster Beschleunigung für Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung Sorge zu tragen1. Unsere bisherige Geschäftsordnung hat sich als vollkommen unzureichend gerade am 1. und 2. Oktober d. Js. erwiesen. Da die Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung auch bei möglichster Beschleunigung einige Zeit in Anspruch nimmt, bitte ich, einige Verbesserungen, die sich als dringend notwendig erwiesen haben, so durch Ausschußberatung vorbereiten zu lassen, daß sich der Landtag in seiner nächsten Sitzung mit ihnen als 1. Punkt der Tagesordnung beschäftigen kann. Als besonders vordringlich möchte ich folgende Punkte bezeichnen:
1) Festsetzung der Frist, die zwischen der Zustellung der Vorlagen und Anträge an die Abgeordneten und dem Termin der Landtagssitzung liegen muß, damit der Antrag beraten werden kann. Über Ausnahmefälle – Verkürzung dieser Frist – wird m. E. das Plenum des Landtags mit qualifizierter Mehrheit entscheiden müssen. Die Arbeit des Parlaments leidet in augenscheinlichster Weise dadurch, daß die Vorlagen den Abgeordneten nicht nur wenigstens eine gewisse Zeit vor Landtagsbeginn zugestellt werden. Die Arbeit des Landtags wird geradezu dadurch herabgewürdigt.
2) Verbot der Verlesung von Reden sowie der Verlesung von Schriftstücken, falls nicht der Präsident die Verlesung eines Schriftstückes ausdrücklich gestattet.
3) Festsetzung von Fristen, die zwischen den 3 Lesungen einer Gesetzesvorlage liegen müssen.
Die gestrige Verabschiedung des Gesetzes betreffend Amtsdauer der Bürgermeister usw.2 war doch geradezu eine Farce: denn man braucht dann keine 3 Lesungen vorzuschreiben, wenn diese 3 Lesungen pausenlos hintereinander vorgenommen werden. Der Sinn und Zweck der Vorschrift, daß Gesetzesvorlagen in 3 Lesungen beraten und verabschiedet werden sollen, ist doch der, sowohl der Öffentlichkeit wie den Abgeordneten die Möglichkeit zu lassen, auch nach der ersten oder zweiten Lesung noch zu Änderungen oder anderer Beschlußfassung zu kommen.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Ihr ergebener
(Adenauer)
Anlass für die nachfolgend geäußerte Kritik am Procedere im nordrhein-westfälischen Landtag hatten dessen Sitzungen vom 1./2.10.1947 gegeben, in deren Verlauf es (unter lebhafter Beteiligung Adenauers) zu verfahrenstechnischen Auseinandersetzungen gekommen war; vgl. Stenographischer Bericht über die 12. bis 16. Sitzung, S. 117.
Zur Diskussion und zur Annahme des Gesetzentwurfs »betr. Amtsdauer der Bürgermeister und Landräte und Wahlen der leitenden Gemeindebeamten« (Landtagsdrucksache II-114) vgl. Stenographischer Bericht über die 12. bis 16. Sitzung, S. 120-132 sowie Wolfgang Rudzio, Die Neuordnung, S. 148. Vgl. auch das Schreiben an Karl Arnold vom 4.10.1947.