Rhöndorfer Ausgabe Online
An Regional Commissioner William Asbury
, DüsseldorfStBKAH 08.19, gez. Erstausfertigung oder Entwurf ohne Anschrift und ohne Anrede, Adressat nach angeheftetem hs. Notizzettel Hohmann
In der Bevölkerung ist ganz allgemein eine große Unruhe über die Beschlagnahme von Wohnungen für Besatzungszwecke2. Es wird in vielen Fällen darüber geklagt, daß im Gebiet der Nord-Rheinprovinz im Gegensatz zu der Regelung z. B. in Hamburg und Hannover die Räumungen von Wohnungen in sehr kurzer Frist verlangt würden und daß die Betreffenden sozusagen nichts aus ihrer Wohnung mitnehmen dürften. In Hamburg und Hannover bestehen genaue Vorschriften zur Regelung dieser Frage, die veröffentlicht sind.
Gelegentlich einer Besprechung mit Generalleutnant Robertson in Berlin habe ich diese Frage zur Sprache gebracht3. Er hat mir erwidert, ich möchte mich möglichst unter Angabe von Einzelfällen an Sie wenden. Demzufolge überreiche ich Ihnen in der Anlage eine Darstellung des Bürgermeisters der Gemeinde Troisdorf/Siegkreis. Ich glaube, daß die Bevölkerung der Nord-Rheinprovinz Ihnen sehr dankbar sein würde, wenn für die Nord-Rheinprovinz wenigstens ähnliche Bestimmungen erlassen würden, wie sie für Hannover und Hamburg gelten.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Ihr ergebener
(Adenauer)
»Die Anschrift des Herrn Asbury, Zivilbeauftragter der britischen Zone, ist: Ratingen, Schloss Hardenberg (It. Anlage zum Brief Weitz, Duisburg, v. 27.8.46)«; ob das Schreiben abgegangen ist oder nicht, lässt sich nicht eindeutig nachweisen: im Postbuch ist in diesem Zeitraum kein entsprechender Ausgang vermerkt.
Adenauer stützt sich im nachfolgenden auf einen Bericht des Bürgermeisters von Troisdorf vom 26.6.1946 über die »Beschlagnahme eines Wohnviertels durch die Besatzungstruppen«.
Von einem unmittelbar Betroffenen wurden Adenauer in diesem Zeitraum weitere Schilderungen derartiger Maßnahmen zugeleitet: Schreiben Karl Völsgens, Troisdorf, vom 20.8.1946 und 1.9.1946.
Vgl. die Schreiben an Josef Kardinal Frings vom 13.7.1946 und an Otto Schmidt vom 31.7.1946.