Rhöndorfer Ausgabe Online
An Ministerpräsident Karl Arnold
, DüsseldorfStBKAH 12.06, mit ms. Briefkopf »Der Vorsitzende der Untersuchungskommission des Landtags von Nordrhein-Westfalen über die Vorgänge beim Strafverfahren gegen Dr. Watz« mit ms. Vermerk »Persönlich!«
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident!
Die Untersuchungskommission des Landtags, welche feststellen soll, ob und welche Versuche gemacht worden sind, auf das gegen Dr. Watz eingeleitete Strafverfahren einzuwirken1, hat beschlossen, Sie um Auskünfte zu bitten, und zwar insbesondere über die nachfolgenden Punkte:
1) Nach dem bisherigen Ergebnis der Vernehmungen steht fest, daß sich Herr Innenminister Menzel und Herr Ministerialdirigent Schmidt2 vom Innenministerium wiederholt bei Herrn Ministerialdirektor Wiedemann vom Justizministerium bemüht haben. Das Gleiche gilt von dem Ministerialdirigenten Schülgen3 im Ernährungsministerium und Herrn Minister Lübke, wenngleich diese beiden Herren sich viel weniger intensiv mit dem Ministerialdirektor Wiedemann in Verbindung gesetzt haben. Auf die an Herrn Wiedemann gestellte Frage, wie es komme, daß sich der Innenminister und ein Ministerialdirigent des Innenministeriums so um die Angelegenheit bemüht hätten, obgleich es sich um einen dem Ernährungsminister unterstellten Beamten handele, hat Herr Wiedemann erklärt, der Innenminister habe auch bei den Angelegenheiten von Beamten, die anderen Ministerien unterstellt seien, mitzuwirken. Überdies habe Herr Schmidt den Auftrag, alle im Kabinett zur Verhandlung kommenden Fragen von Beamten vorzubereiten. Hier habe es sich um die Frage gehandelt, ob man Herrn Dr. Watz wegen der gegen ihn erhobenen Beschuldigungen beurlauben solle oder nicht. Diese Frage habe dem Kabinett vorgelegt werden sollen. So sei es wohl zu erklären, daß die Herren Menzel und Wiedemann sich häufiger mit ihm in Verbindung gesetzt hätten.
Es wird im Ausschuß an Sie die Frage gestellt werden, ob Herr Innenminister Menzel Codezernent auch hinsichtlich des im Ernährungsministerium unterstellten Dr. Watz war, evtl. seit wann er dies war, ob Herr Ministerialdirigent Schmidt beauftragt war, evtl. von wem und von wann an, alle im Kabinett zu erörternden Beamtenfrage vorzubereiten. Dem Vernehmen nach ist erst durch einen im August erfolgten Kabinettsbeschluß der Innenminister zum Codezernenten bestellt worden. Ist das richtig? Wenn ja, wann ist dieser Beschluß ergangen?
2) Die gegen Dr. Watz erhobenen Anschuldigungen waren zahlreich und umfangreich. Auf Weisung des Ministerialdirektors Wiedemann an den mit der Bearbeitung des Falles Watz betrauten Staatsanwalt in Dortmund ist das Verfahren zunächst auf einen Teil der erhobenen Beschuldigungen beschränkt worden. Es sind ferner der Staatsanwaltschaft Dortmund von Herrn Wiedemann so kurze Fristen gestellt worden, daß nach Erklärungen der Beamten der Staatsanwaltschaft eine sachgemäße Bearbeitung auch des zunächst in Bearbeitung genommenen Teiles der Beschuldigungen nicht möglich gewesen ist.
Herr Wiedemann hat bei seiner Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß erklärt, er habe diese Beschränkung auf einen Teil der Beschuldigungen vorgenommen und der Staatsanwaltschaft so kurze Fristen gesetzt, weil das Kabinett immer wieder gedrängt habe auf möglichst schnelle Berichterstattung über den Fall Watz. War dem Kabinett bekannt, daß die Beschuldigungen gegen Dr. Watz sehr zahlreich und umfangreich waren und daß zu deren Aufklärung längere Zeit nötig war?
War dem Kabinett bekannt, daß Ministerialdirektor Wiedemann die Staatsanwaltschaft Dortmund angewiesen hat, nur einen Teil der Beschuldigungen zunächst aufzuklären?
War dem Kabinett bekannt, daß eine sachgemäße Bearbeitung auch nur dieses Teiles der Beschuldigungen in den vom Ministerialdirektor Wiedemann der Staatsanwaltschaft Dortmund gesetzten Fristen nicht möglich war?
Ist dem Kabinett jemals gesagt worden, daß durch diese kurze Fristsetzung die ordentliche Bearbeitung unmöglich sei, und würde das Kabinett, wenn es dies gehört hätte, trotzdem auf so kurzen Fristen bestanden haben?
Wie oft und zu welchen Zeiten ist die Angelegenheit Watz im Kabinett zur Sprache gebracht worden und von wem? Ich bemerke hier, daß wohl nach dem übereinstimmenden Eindruck aller Mitglieder des Untersuchungsausschusses es unverständlich ist, daß nicht Dr. Watz schon viel früher wenigstens beurlaubt worden ist. Wie ist diese Nichtbeurlaubung von Watz zu erklären? Worauf ist sie zurückzuführen?
Hat sich ein Kabinettsmitglied, evtl. welches, der Beurlaubung oder der Suspension des Dr. Watz widersetzt? Inwieweit ist das Kabinett überhaupt über die erhobenen Beschuldigungen und das Ergebnis der Ermittlungen unterrichtet worden?
3) Ist der Innenminister Menzel stellvertretender Ministerpräsident? Evtl. seit wann, welche Befugnisse hat er als solcher?
Waren Sie am 1.8.1947 oder an den folgenden Tagen von Düsseldorf abwesend oder nicht zu erreichen, so daß Herr Innenminister Menzel als stellvertretender Ministerpräsident am 1.8.1947 Sie vertreten mußte? Diese Frage hat folgenden Hintergrund:
Am 1.8.1947 war Landtagssitzung. Nach Angabe des Ministerialdirektors Wiedemann sollte nach Schluß der Landtagssitzung eine Sonder-Sitzung des Kabinetts stattfinden, in der über den Fall Watz berichtet werden sollte. Diese Sitzung habe dann nicht stattgefunden, sondern nur im Sitzungssaal des Landtags eine kurze Besprechung, [an] der außer Herrn Wiedemann die Herren Finanzminister Dr. Weitz als stellvertretender Justizminister, Herr Ernährungsminister Lübke und Herr Innenminister Dr. Menzel, letzterer in seiner Eigenschaft als stellvertretender Ministerpräsident, teilgenommen hätten. Bei dieser Besprechung soll nach Angabe des Herrn Wiedemann über eine Darstellung eines Teiles des Falles Watz der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 31.7.1947 verhandelt worden sein.
Ferner soll nach Angabe des Herrn Wiedemann von den Herren Lübke und Menzel Herr Wiedemann befragt worden sein, ob gegen die Weitergabe dieses Teilberichts der Staatsanwaltschaft an den Beschuldigten, Dr. Watz, etwas einzuwenden sei. Herr Wiedemann erklärt, daß er mit der Weitergabe einverstanden gewesen sei. Herr Minister Menzel hat dann einen Durchschlag dieses Berichts dem Beschuldigten, Watz, übermittelt. Dr. Watz hat auf Grund dieses Berichts eine Entlastungsschrift mit eidesstattlichen Erklärungen von Zeugen eingereicht, auf deren Inhalt hier nicht näher eingegangen zu werden braucht. Wissen Sie etwas von diesen Vorgängen?
4) Der Innenminister, Herr Dr. Menzel, hat unter dem 24. oder 27.9.1947 an die Mitglieder des Kabinetts ein längeres Schreiben gerichtet, in dem er in dem Verfahren gegen Dr. Watz zu Gunsten von Dr. Watz Stellung nimmt und insbesondere verlangt, daß ein anderer Staatsanwalt mit der Weiterbearbeitung der Sache beauftragt wird. Ist dieser Brief in einer Kabinetts-Sitzung besprochen worden und welche Stellung hat das Kabinett hierzu eingenommen?
5) Herr Ministerialdirektor Wiedemann im Justizministerium hat den die Angelegenheit Watz bearbeitenden Staatsanwalt Richter aus Dortmund zur Rücksprache am 10.5.1947 in das Justizministerium bestellt. Dem Staatsanwalt Richter wurde bei dieser Rücksprache gesagt, daß am 12.5.1947 in einer Kabinetts-Sitzung darüber Beschluß gefaßt werden solle, ob Watz als Präsident bestätigt werden sollte. Ist es richtig, daß dieser Punkt für eine am 12.5.1947 angesetzte Kabinetts-Sitzung in Aussicht genommen worden war?
Ihre Vernehmung vor dem Untersuchungsausschuß soll am 17. November 1947 erfolgen. Der Untersuchungsauschuß tagt im Justizministerium. Ich bitte, sich für die Vernehmung bereitzuhalten. Ich werde dafür Sorge tragen, daß Sie rechtzeitig benachrichtigt werden, so daß Ihre Zeit möglichst wenig in Anspruch genommen wird.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
(Adenauer)
Vgl. die Schreiben an Karl Arnold vom 7.10.1947 und vom 11.10.1947. – Zum nachfolgenden sind weitere, inhaltlich weitgehend identische Schreiben vom 9.11.1947 an Mitglieder des nordrhein-westfälischen Kabinetts erhalten (Gustav Heinemann, Heinrich Lübke, Walter Menzel, Erik Nölting und Heinrich Weitz).
Die erbetenen Auskünfte erteilte Arnold am 17.11.1947: zu 1) Innenminister »ist im Kabinett der gegebene Korreferent beim Vortrag beamtenrechtlicher Fragen« und »bei disziplinaren Maßnahmen«; zu 2) Kabinett hatte »Beschleunigung der Untersuchung« gewünscht, Behandlung des Themas in den Kabinettssitzungen vom 14.7., 4.8. und 29.9.1947; zu 3) als sein Stellvertreter habe Menzel »im Falle meiner Abwesenheit oder Kraft besonderen Antrages im Einzelfall« zu fungieren; zu 4) Brief vom 24.9.1947 sei am 29.9.1947 besprochen worden; zu 5) entsprechende Kabinettsbeschlüsse nicht nachweisbar.
Zu Wolfgang Schmidt (geb. 1897, Leiter der Abteilung für Beamten- und Personalangelegenheiten im nordrhein-westfälischen Innenministerium) vgl. Peter Hüttenberger, Nordrhein-Westfalen, S. 270, 481, 489. Vgl. auch die Stellungnahme zu Fragen der Zusammenarbeit mit der SPD vom 8.1.1948 und das Schreiben an Arthur Hesse vom 16.8.1948.
Zu Leo Schülgen vgl. Peter Hüttenberger, Nordrhein-Westfalen, S. 273.