1919-1924 | Jurastudium |
1924 | Staatsanwalt |
1925-1932 | Referent im Reichswirtschaftsministerium (Kartellreferat) |
1933 | Habilitation in Freiburg |
1936-1938 | Lehrstuhlvertretung in Jena |
1938 | Suspendierung wegen Kritik an der nationalsozialistischen Judenpolitik |
1940 | Entzug der Lehrbefugnis |
ab 1938 | Kontakt zu Carl Goerdeler |
1943-1945 | Mitglied der Freiburger Kreise |
1945 | Mitglied der CDU |
1945-1946 | hessischer Minister für Kultus und Unterricht |
ab 1946 | ordentlicher Professor an der Universität Frankfurt/Main |
1953-1965 | Mitglied des Deutschen Bundestages |
Böhm gehört zu den Mitgründern der Freiburger Schule und den Vordenkern der Sozialen Marktwirtschaft. Seit 1933 arbeitete er mit seinen Kollegen am Konzept der heutigen Wirtschaftsordnung, die er als Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats bei der Verwaltung für Wirtschaft, später beim Bundesminister für Wirtschaft, und als MdB umzusetzen half. Die Kartellgesetzgebung ist untrennbar mit seinem Namen verbunden. Noch wichtiger bleibt jedoch Böhms Anteil am Zustandekommen des Luxemburger Abkommens von 1952, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Staat Israel zu Wiedergutmachungsleistungen verpflichtete. Dies war ein entscheidender Beitrag zur Aussöhnung mit dem Judentum und dem Staat Israel. Gleichzeitig setzte sich Böhm auch für die Wiedergutmachung nach innen ein, indem er das Bundesentschädigungsgesetz mit auf den Weg brachte. Böhm war Hochschullehrer aus Berufung: Neben der Tätigkeit als Politiker behielt er sein Lehramt bei.