Störer Jahresbericht

Rhöndorfer Ausgabe Online

19. April 1948 (Rhöndorf)

An Landwirtschafts- und Ernährungsminister Heinrich Lübke

, Düsseldorf

StBKAH 08.63


Sehr geehrter Herr Lübke!

Leider waren Sie in Hohensyburg1 nicht mehr anwesend, als wir kurz über das Siedlungsgesetz gesprochen haben. Ich hoffe, daß Sie inzwischen von noch anwesenden Fraktionsmitgliedern darüber unterrichtet worden sind. Ich habe das Schreiben des Herrn Erzbischofs von Köln an Sie vom 9.4.48 erwähnt, das mir Herr Generalvikar David abschriftlich zugesandt hat2.

Ich habe auch selbst erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf3 geäußert und darf in folgendem die wesentlichsten Punkte wiederholen:

1) Ich vermisse die von mir immer wieder verlangte eingehende schriftliche Begründung des Gesetzentwurfs und insbesondere die Angabe über finanzielle Auswirkung und über die Auswirkung auf die landwirtschaftliche Produktion. Ich vermisse weiter einen zeitlichen Plan für das ganze Siedlungswerk.

2) Der Herr Erzbischof in Köln hat schon in seinem Schreiben darauf hingewiesen, daß es völlig unmöglich sei, in das a[r]biträre Ermessen des Landwirtschaftsministers die wichtigsten Entscheidungen hinsichtlich des kirchlichen Grundbesitzes zu legen. Das Gleiche gilt vom Grundbesitz der Gemeinden. Ich halte auch diese Bestimmung Ihres Gesetzentwurfs für völlig untragbar. Die Bestimmung verstößt gegen das fundamentale Prinzip der Selbstverwaltung. Mir scheint, als ob überhaupt Sie bei dem Gesetzentwurf zu sehr davon ausgingen, daß Gewähr dafür bestünde, daß dieses Gesetz in Ihrem Sinne einmal würde ausgeführt werden. Dabei übersehen Sie m. E., daß die Wirksamkeit des Gesetzes und seine Vollziehung sich über viele Jahre hinaus erstrecken wird und daß man nicht weiß, wer eines Tages Landwirtschaftsminister sein wird4.

3) Die Durchführung des Prinzips, daß nur der Eigentümer den Boden bewirtschaften soll, daß es also nach einer gewissen Zeit kein Pachtland mehr geben darf, halte ich gerade auch im Interesse der Landwirtschaft für falsch.

4) Die rückwirkende Kraft gewisser Bestimmungen widerspricht den Grundsätzen des Rechts. Man kann nichts dagegen haben, daß die Wirksamkeit eines Gesetzes dadurch sichergestellt wird, daß man Rechtsgeschäfte, die dem Sinne des Gesetzes widersprechen, von dem Zeitpunkt an, an dem man mit dem Erlaß eines solchen Gesetzes rechnen kann, aufhebt. Das läßt sich mit unserem Rechtsempfinden durchaus vereinbaren. Dagegen läßt es sich nicht mit unserer Auffassung vom Recht vereinbaren, daß über diesen Termin hinausgegriffen wird und nach den damals geltenden Bestimmungen gültig zustande gekommene Rechtsgeschäfte nachträglich aufgehoben werden. In einem Rechtsstaat ist so etwas unerträglich.

Ich habe mich auf die hauptsächlichsten Punkte beschränkt, und es kann sein, daß der eine oder andere Punkt schon durch Ausschußberatungen überholt ist. Ich bitte das evtl. zu entschuldigen.

Zum Schluß möchte ich nochmals betonen, daß ich ein warmer Freund insbesondere der Kleinsiedlungen und Stadtrandsiedlungen bin. Ich habe das durch meine Tätigkeit als Oberbürgermeister der Stadt Köln in den Jahren 1917 bis 1933 hinreichend bewiesen5. Ich bin damals vor schwersten Konflikten mit der Landwirtschaft nicht zurückgeschreckt. Wenn ich trotzdem die obigen Bedenken äußere, so bitte ich Sie, daraus zu ersehen, daß ich dabei nicht erfüllt bin von dem Wunsch, die jetzt Besitzenden möglichst im Besitz zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr ergebener
(Adenauer)


  1. ^

    Auf der Hohensyburg bei Hagen hatte am 17.4.1948 eine Fraktionssitzung der nordrhein-westfälischen CDU-Landtagsfraktion stattgefunden, bei der Adenauer im Amt des Fraktionsvorsitzenden bestätigt worden war; hierzu ›Die Welt‹ am 20.4.1948, S. 3.

  2. ^

    Das von David am 13.4.1948 übermittelte Schreiben von Frings enthält grundsätzliche Ausführungen zur »Frage der Abtretung von Kirchenland zu Siedlungszwecken« (diese könne nur »vom Boden der durch das Reichskonkordat geschaffenen Rechtslage erfolgen«).

  3. ^

    Vgl. Günter Trittel, Die Bodenreform, S. 119-122. Vgl. auch das Schreiben an die Minister der CDU in der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 17.11.1947.

  4. ^

    Hierzu, in deutlicherer Form (»... bitte, Herrn Lübke mein Schreiben nicht zu zeigen, weil ich ihn nicht verletzen möchte ...«), Adenauer am 18.4.1948 an Adolf Flecken (StBKAH 07.18)

  5. ^

    Vgl. die Schreiben an Fritz Graf Westerholt vom 25.2.1946 und vom 9.3.1946 sowie das Schreiben an Heinrich Lübke vom 17.5.1948