Umgang mit der NS-Vergangen­heit

Corinna Franz

Konrad Adenauer wusste, dass die Deutschen im Nationalsozialismus große Schuld auf sich geladen hatten. Sein Streben nach Aussöhnung und Wiedergutmachung war daher nicht allein politisch, sondern auch in hohem Maße moralisch motiviert. Dennoch ging er bei der Frage nach der Sühne für die NS-Verbrechen und der Integration der Täter in die junge Bundesrepublik durchaus auch pragmatisch vor.

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Diktatur, Krieg und Holocaust lasteten als schwere Hypotheken auf Konrad Adenauers Kanzlerschaft. Deutschland lag in Trümmern, materiell und auch moralisch. Es ging ihm darum, das Land wiederaufzubauen, den zweiten Anlauf zur Demokratie zum Erfolg zu führen, um Vertrauen zu werben und für die Westdeutschen einen Platz als gleichberechtigte Partner in der Gemeinschaft der freien Völker zu finden. Dabei richteten Täter wie Opfer gleichermaßen den Blick nach vorn und scheuten die Erinnerung. Auch wenn die Forschung längst gezeigt hat, dass die Vergangenheit in den 1950er Jahren mitnichten totgeschwiegen wurde, überschattet der Vorwurf einer Schlussstrichmentalität die Beurteilung von Adenauers Kanzlerschaft für manche bis heute. Hans Globke, Schlüsselfigur seiner 14jährigen Amtszeit, ist, so der Globke-Biograf Erik Lommatzsch, „zum Symbol für die ‚unbewältigte‘ Vergangenheit schlechthin geworden“. Seinen Pragmatismus in diesen Dingen hat Adenauer selbst am 2. April 1952 bei einem Teegespräch mit Journalisten mit dem viel zitierten Ausspruch, „man schüttet kein dreckiges Wasser aus, wenn man kein reines hat“, anschaulich auf den Punkt gebracht.

Konrad Adenauer steht vor einer alten Tür in einer alten Mauer
Konrad Adenauer in Maria Laach, 1933

Andererseits war Adenauer selbst ein Verfolgter des NS-Regimes. Er hatte in der Zeit des Nationalsozialismus das Gefühl der Ohnmacht gegenüber der Diktatur und die beklemmende Sorge vor einem willkürlichen Zugriff der Staatsmacht am eigenen Leib erfahren. Da die nationalsozialistische Weltanschauung in diametralem Gegensatz zu seinen Überzeugungen stand, legte er von Anfang an Widerspruch gegen die Rechtsbrüche der Nationalsozialisten ein. Als diese 1933 die Macht erlangten, fand seine bemerkenswerte Karriere als Kölner Oberbürgermeister daher ein abruptes vorläufiges Ende – seine bürgerliche Existenz war zerstört. Obgleich Adenauer nicht am aktiven Widerstand beteiligt war, wurde er mehrfach von der Gestapo verhaftet und unter Aufsicht gestellt.

Wie war es möglich?

Seit 1935 führte Adenauer ein erzwungenes Rentnerdasein in Rhöndorf. Auch dort blieb er ein durch und durch politisch denkender Mensch und war in der Kriegszeit überdurchschnittlich gut über die Geschehnisse informiert, auch wenn sich ihm nach eigenem Bekunden das ganze Ausmaß des Schrecklichen erst im Zuge des Eichmann-Prozesses erschloss. Somit waren seine Gedanken bei Kriegsende wohl sortiert. Wie in allen anderen Politikbereichen fand Adenauer auch für den Umgang mit der NS-Vergangenheit schnell zu einer klaren Sicht der Dinge.

Für Adenauer war, so schrieb er am 23. Februar 1946 an Pfarrer Bernard Custodis, „das deutsche Volk […] auf die nationalsozialistische Agitation eingegangen. Es hat sich fast widerstandslos, ja zum Teil mit Begeisterung […] gleichschalten lassen. […] Im Übrigen hat man […] gewusst […], dass die persönliche Freiheit, alle Rechtsgrundsätze mit Füßen getreten wurden, dass in den Konzentrationslagern große Grausamkeiten verübt wurden, dass die Gestapo, unsere SS und zum Teil auch unsere Truppen in Polen und Russland mit beispiellosen Grausamkeiten gegen die Zivilbevölkerung vorgingen. Die Judenpogrome 1933 und 1938 geschahen in aller Öffentlichkeit. Die Geiselmorde in Frankreich wurden von uns offiziell bekannt gegeben. Man kann also wirklich nicht behaupten, dass die Öffentlichkeit nicht gewusst habe, dass die nationalsozialistische Regierung und die Heeresleitung ständig […] gegen die einfachsten Gebote der Menschlichkeit verstießen.“

In seinen öffentlichen Reden der unmittelbaren Nachkriegszeit verzichtete Adenauer allerdings auf eine derart schonungslose Abrechnung. Hier stand für ihn vielmehr „Gewissenserforschung“ und damit die Frage im Vordergrund, wie Hitler möglich gewesen war. Adenauer galt der Nationalsozialismus als „eine bis ins Verbrecherische hinein vorangetriebene Konsequenz“ aus „Anbetung der Macht und Missachtung der Werte des Einzelmenschen“. Die Ursache erkannte er in „einer falschen Auffassung vom Staat“, die von Preußen ausgegangen sei, das eine Vorstellung „von der Staatsomnipotenz, von dem Vorrang des Staates und der im Staat gesammelten Macht“ vertreten habe. Für ihn war, so schrieb er am 22. Dezember 1946 dem Journalisten Hans Schmitt, „der Nationalsozialismus nichts anderes wie eine konsequente Weiterentwicklung des preußischen Staatsgedankens“.

Eine weitere verhängnisvolle Entwicklung der deutschen Geschichte schrieb Adenauer Bismarck zu, dessen Kulturkampf und Sozialistengesetze die Entstehung einer breiten parlamentarischen Mitte verhindert hätten. Das deutsche Volk sei daher weder innerlich gewachsen noch mit Parteien durchsetzt worden. Hinzu kamen die Irrungen, Wirrungen und Verwerfungen zweier Kriege, die Fieberkurve der geschichtlichen Entwicklung, die elementaren Erfahrungen von Inflation, Not und Elend, die in Adenauers Dafürhalten die innere Labilität der Deutschen begründeten.

Nach diesem Geschichtsverständnis richtete Adenauer seinen politischen Kompass für den Weg in ein Nachkriegsdeutschland. Er sah erstens die Bestrafung von Verbrechern bei gleichzeitiger Integration aller geringer belasteten Personen und Mitläufer sowie die Belehrung insbesondere der jungen Menschen vor; zweitens sollte der gefährliche politische Nährboden aus Not, Elend und Orientierungslosigkeit durch den schnellen Aufbau einer demokratischen Ordnung überwunden werden; drittens galt es, die irrlichternden Deutschen zur Ruhe zu bringen und zum Frieden zu erziehen.

Verbrecher bestrafen, Mitläufer integrieren

Blick in den Verhandlungssaal der Nürnberger Prozesse am 30. September 1946
Blick in den Verhandlungssaal der Nürnberger Prozesse am 30. September 1946

Von Beginn an stand für Adenauer außer Frage, dass Schuldige, die Verbrechen begangen hatten, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden mussten. Den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher begrüßte er. Bei all dem stellte Adenauer in Rechnung, dass es praktisch unmöglich war, als Teil der Verwaltung eines totalitären Staates eine weiße Weste zu behalten. Daher war allein die reine Parteimitgliedschaft in der NSDAP aus seiner Sicht kein zweckdienliches Kriterium. Einfache Parteigenossen ohne Schuld sollten wieder ihrer Arbeit nachgehen dürfen. Mitläufer, „die nicht andere unterdrückten, die sich nicht bereicherten, die keine strafbaren Handlungen begangen haben“, sollten ebenfalls nicht belangt werden, so Adenauer in seiner Rede im Nordwestdeutschen Rundfunk. Gleiches forderte Adenauer generell für junge Menschen der Jahrgänge nach 1915, die teilweise oder ganz in der Zeit des Nationalsozialismus sozialisiert worden waren.

Obwohl er selbst nie gedient hatte und ihm zeitlebens alles Militärische fremd blieb, hatte Adenauer mit den heimgekehrten Soldaten eine weitere Personengruppe besonders im Blick. „Die aktiven Militaristen […] müssen aus ihren Stellungen entfernt werden. […] Der Soldat, gleichgültig welchen Ranges, […] der in anständiger Weise seine Pflicht erfüllt und nichts anderes getan hat […], darf deswegen keine Zurücksetzung erfahren.“ „Dass Offiziere und Unteroffiziere, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, ihrer Pension verlustig gehen“, wertete Adenauer in einem Interview ebenfalls als „Unrecht“.

Es war nicht nur die schiere Größe des Millionenheers ehemaliger Soldaten, um deren Wählerstimmen alle Parteien warben, die Adenauer sorgte, sondern auch deren politische Anfälligkeit, die er aus der Zeit der Weimarer Republik noch gut in Erinnerung hatte: „Wenn man harmlose […] Soldaten, die glaubten, ihre Pflicht zu erfüllen, deswegen zurückstößt, so züchtet man geradezu einen verstiegenen und extremen Nationalismus“.

Die alliierte Entnazifizierungspolitik stieß in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft auf nahezu einhellige Ablehnung. Adenauer fürchtete die Unruhe in der Bevölkerung. Auch er klagte über zu lange Verfahren und sorgte sich, man hänge die Kleinen und lasse die Großen laufen – eine nicht ganz unbegründete Befürchtung, weil in der Tat leichte Fälle schneller abzuhandeln waren.

Mit der Gründung der Bundesrepublik ging die Entnazifizierung formal in die Zuständigkeit der Bundesländer über. Staatsanwaltschaften und Gerichte waren schnell überlastet. Bereits der Parlamentarische Rat hatte sich Gedanken um eine Amnestie gemacht, für die Adenauer bei den Alliierten warb. Er wollte die Staatsgründung mit einem solchen Gnadenakt als Integrationsgeste verbunden wissen, von der er sich eine positive Rückwirkung auf die Akzeptanz des neuen Staates versprach. In seiner ersten Regierungserklärung verkündete er unter Bravo-Rufen des Plenums: „Der Krieg und auch die Wirren der Nachkriegszeit haben eine so harte Prüfung für viele gebracht und solche Versuchungen, dass man für manche Verfehlungen und Vergehen Verständnis aufbringen muss. Es wird daher die Frage einer Amnestie von der Bundesregierung geprüft werden.“

Bereits am 9. Dezember 1949 beschloss der Bundestag mit überwältigender Mehrheit als eine seiner ersten Maßnahmen überhaupt ein Straffreiheitsgesetz, das alle vor dem 15. September 1949 begangenen Straftaten, die mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bzw. bis zu einem Jahr auf Bewährung geahndet worden wären, amnestierte. Das Straffreiheitsgesetz umfasste auch NS-Straftaten, die allerdings angesichts der Gesamtzahl von ca. 800.000 Fällen, in denen das Gesetz Anwendung fand, nur einen sehr geringen Teil darstellten. Im Jahr darauf folgte de facto das Ende der von den Alliierten begonnenen Entnazifizierungspolitik. Ein Zweites Straffreiheitsgesetz schloss sich 1954 an.

Geräuschlose Abwicklung der Kriegsverbrecherproblematik

Kein anderes vergangenheitspolitisches Thema beschäftigte die westdeutsche Nachkriegsgesellschaft so stark wie die von den Alliierten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und während des Kriegs begangener Verbrechen verurteilten Repräsentanten von Partei, Staat, Wehrmacht und NS-Organisationen. Die Prozesse hatten die Ungeheuerlichkeit der Verbrechen enthüllt. Dennoch – oder gerade deshalb – begegneten weite Kreise der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft den alliierten Urteilen mit Ablehnung. Eine wortmächtige Lobby bildete sich um die Gruppe der verurteilten Kriegsverbrecher und forderte lautstark Strafmilderung oder vorzeitige Entlassung.

Insbesondere Adenauers Koalitionspartner FDP und DP machten sich für die Kriegsverbrecher stark. Die öffentliche Meinung in dieser Frage wandte sich gegen die Alliierten und bedeutete aus Adenauers Sicht eine Gefahr für die Durchsetzung und Akzeptanz der Westbindung. Der Kanzler wanderte auf einem schmalen Grat: Einerseits musste er sich von Amts wegen im deutschen Interesse zugunsten der Kriegsverbrecher verwenden und wollte als Parteivorsitzender auch eine Wählerklientel erreichen; andererseits durfte er sein gutes Einvernehmen mit den Alliierten nicht durch übermäßige Forderungen aufs Spiel setzen.

Die Kriegsverbrecherfrage blieb während der ersten Wahlperiode ein immer wiederkehrender Tagesordnungspunkt auf der innen- und außenpolitischen Agenda. Adenauer ließ keine Gelegenheit aus, seine Landsleute darauf hinzuweisen, dass sie ihre missliche Situation den Nationalsozialisten selbst zu verdanken hatten. Gleichzeitig forderte er in einem Aide-mémoire am 16. November 1950 gegenüber den Alliierten Hohen Kommissaren eine „Einstellung oder schnellstmögliche Beendigung aller Kriegsverbrecherprozesse, Umwandlung aller noch nicht vollstreckten Todesurteile in Freiheitsstrafen und […] möglichst umfassende Gnadenerweise“. Dabei ging es Adenauer vorrangig darum, die schwierige Stimmungslage der Westdeutschen aufzufangen und das Problem möglichst geräuschlos abzuwickeln.

Die langwierigen Verhandlungen in der Kriegsverbrecherfrage wurden schließlich mit dem Überleitungsvertrag zum Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952 einer Lösung zugeführt. In den Abschlussverhandlungen am 24./25. Mai 1952 drängte Adenauer auf „Gnadenakte in größerem Umfange kurze Zeit nach Unterzeichnung der Verträge“, um der deutschen Bevölkerung deutlich zu machen, „dass mit der Unterzeichnung der Verträge eine andere, neue Situation bestehe als seinerzeit nach 1945“. Die Westdeutschen sollten Amerikaner, Briten und Franzosen fortan nicht mehr als Siegermächte, sondern als Partner begreifen lernen.

Aufbau der Bundesverwaltung und des Auswärtigen Amts

Portrait von Hans Globke, sitzend
Hans Globke, Staatssekretär des Innern im Bundeskanzleramt, 4. Mai 1956.

Adenauer war 1945 unbelastet und unverdächtig, verfügte über ein gerüttelt Maß politischer und administrativer Erfahrung aus der Kommunalpolitik in der Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Demokratie und zählte damit zum Kreis jener Personen, mit denen die Siegermächte ein neues, demokratisches Deutschland aufbauen sollten. So wurde er von den amerikanischen Besatzern unmittelbar nach der Befreiung 1945 wieder als Oberbürgermeister von Köln eingesetzt. Auch wenn er dieses Amt nur wenige Monate innehatte, bestärkten ihn die Erlebnisse dieser Zeit in der Gewissheit, dass ein Neuanfang eine effektive Verwaltung mit qualifiziertem Personal voraussetzte.

Genau darum ging es Adenauer vier Jahre später. Das Gelingen der demokratischen Neugründung erforderte für den frisch gewählten Bundeskanzler den schnellen Aufbau eines funktionierenden Staatsapparats. Dabei nutzte Adenauer bei der Einrichtung einer neuen Bundesverwaltung jeden Spielraum für eine gezielte, eigene Personalpolitik. Die Ministerialbürokratie aus der Weimarer Republik und dem Nationalsozialismus versprach ein hinreichendes Reservoir erfahrener und qualifizierter Kandidaten, die zudem aus Adenauers Sicht den Vorzug hatten, politisch der konservativen Seite zuzuneigen. Doch der Weg zu einer funktionierenden Bundesverwaltung war mühsam, und so klagte Adenauer am 22. Oktober 1949 in einem Brief an Lili Sertorius, „man hat keine Leute“.

Während das „131er“-Gesetz erst im April 1951 für die nahezu vollständige Wiedereingliederung des Gros der rund 460.000 anspruchsberechtigten Beamten und Soldaten in den öffentlichen Dienst sorgte, musste die Bundesregierung schnell ein Regelwerk zur Rekrutierung ihrer Beamten finden. Dabei stellte Adenauer mit seiner personalpolitischen Richtungsentscheidung die Gretchenfrage nach der NSDAP-Mitgliedschaft. Da nahezu alle Reichsbeamte Parteimitglieder gewesen waren, eignete sich eine formale Mitgliedschaft allein nicht als Ausschlusskriterium. So erklärte Adenauer am 21. April 1950 gegenüber der Presse: „Es kann bei der geringen Anzahl von Bewerbern, die geeignete technische Vorbildung haben, auf frühere PGs nicht absolut verzichtet werden. Es wird naturgemäß peinlichst darauf geachtet, dass die betreffenden Herren entlastet sind und sich überhaupt nicht als Nationalsozialisten betätigt haben.“ Für das behördliche Spitzenpersonal machte es sich die Bundesregierung zur allgemeinen Richtlinie, bei der Stellenbesetzung von Abteilungsleitern aufwärts oder auch den sensiblen Funktionen von Personalreferenten ehemalige Parteigenossen allenfalls zu berücksichtigen, wenn diese Widerstand gegen den Nationalsozialismus geleistet hätten.

Damit war ein Ausnahmetatbestand geschaffen, der im weiteren Verlauf unterschiedliche Deutungen erfuhr und eine Parteimitgliedschaft de facto zum – wenngleich unliebsamen – Regelfall werden ließ. Ungeachtet der Richtlinie, die er zwar ausdrücklich bekräftigte, hielt der Kanzler als ausgewiesener Pragmatiker letzten Endes allein die Einzelfallprüfung für das probate Mittel. Dabei sollte die Einstufung im Entnazifizierungsverfahren, so Adenauer in einer Kabinettssitzung am 16. März 1951, „in der Regel anerkannt werden“; damit sprach aus seiner Sicht nichts gegen eine Wiederverwendung entlasteter Parteigenossen, sofern – wie Adenauer ausdrücklich hinzufügte – nicht „der Entnazifizierungsanspruch ganz offensichtlich zu milde ausgefallen“ oder ein neuer Tatbestand zutage gekommen sei.

Zur personalpolitischen Schlüsselfigur beim Aufbau der neuen Bundesverwaltung wurde Hans Globke. Dieser verkörpert die ganze Ambivalenz der Elitenkontinuität. Der studierte Jurist, Jahrgang 1898, trat 1929 in das Preußische Innenministerium ein, blieb 1933 im Amt und versah nach Zusammenlegung mit dem Reichsministerium des Innern fortan dort als Referent seinen Dienst. Globke war kein Mitglied der NSDAP, und doch haftete ihm als Verfasser des ersten Kommentars zu den Nürnberger Rassegesetzen 1936 ein schwerer Makel an. Aus dem Entnazifizierungsverfahren ging der gläubige Katholik mit Kontakten zu Widerstandskreisen 1947 mit der Kategorie V als entlastet hervor und fand den Weg zurück in den öffentlichen Dienst.

Globke galt als hochqualifiziert, bestens vernetzt und ausgestattet mit einem besonderen Gespür für personelle Fragen. Genau diese Mischung machte ihn für Adenauer interessant. Im Blick auf Globke zeigt sich, dass vergangenheitsbelastete Personalentscheidungen in der frühen Bundesrepublik Ermessensentscheidungen waren, bei denen auch die Außenwirkung einkalkuliert werden musste. Liebend gerne hätte Adenauer Globke bereits 1949 zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt gemacht. Damals stand dem allerdings noch der Kabinettsbeschluss entgegen, „dass auch ein in Gruppe V eingestufter früherer PG nicht Staatssekretär werden könne, und zwar lediglich wegen des Eindrucks, den eine solche Ernennung nach außen machen würde“.

Aus diesem Grund habe er von einer Ernennung Globkes „sehr ungern“, wie er in einem Schreiben an Jakob Kaiser betonte, Abstand genommen, weil Globke – obwohl kein Parteigenosse – „an dem bekannten Kommentar mitgearbeitet hatte und wir bei der Ernennung von Staatssekretären sorgsam darauf achten müssen, dass wir nicht irgendwelchen Angriffen dadurch Material geben“. Diese Vorsicht ließ Adenauer mit fortschreitender Westbindung fallen. In Nachfolge von Otto Lenz wurde Globke 1953 Staatssekretär im Bundeskanzleramt und dort sehr bald zur Zielscheibe von Gegnern der Regierung Adenauer sowie der DDR-Propaganda.

Eine besondere personalpolitische Herausforderung stellte das Auswärtige Amt dar, insbesondere die Besetzung der Botschafterposten. Adenauer hegte ein ausgeprägtes Misstrauen gegenüber den alten Diplomaten der Wilhelmstraße und hatte den Wunsch, auch personell ein neues Amt aufzubauen. Allerdings konnte auch er sich nicht der Feststellung verschließen, dass Diplomatie ein Handwerk war, das gelernt sein musste, und gerade seine Politik, die für die Wiederherstellung deutschen Ansehens in der Welt sorgen wollte, nach Könnern ihres Fachs verlangte. Jedenfalls berief sich die Personalplanung des Amts im April 1952 auf eine Weisung des Bundeskanzlers, der in Personalunion seit März 1951 auch als Außenminister fungierte, wonach in den Auslandsvertretungen mindestens ein Beamter des alten Diensts eingesetzt werden sollte. Gerade durch seine späte Einrichtung fand sich im höheren Dienst des Auswärtigen Amts daher ein hoher Anteil von „Ehemaligen“.

Dies blieb auch der Öffentlichkeit nicht verborgen, in der sich mehr oder weniger heftige Kritik regte. Adenauer missfiel das öffentliche Aufsehen. Im Presse-Tee mit 13 Chefredakteuren aus dem gesamten Bundesgebiet am 2. April 1952 wiegelte er ab. Ein verständliches Gemeinschaftsgefühl und Corpsgeist hätten zu der personellen Besetzung geführt, keineswegs sei eine nationalsozialistische Gesinnung dabei ausschlaggebend gewesen. Vielmehr schade der erweckte Eindruck des Auswärtigen Amts als „Nazizentrale“ einzig und allein „den deutschen Interessen“. In der parlamentarischen Aussprache gestand der Kanzler freimütig ein, dass „vom Referenten an aufwärts […] etwa 66 % ehemalige Pgs gewesen sind“, und führte einmal mehr die erforderliche Expertise an. Inzwischen waren die Westverträge unter Dach und Fach, und Adenauer ließ weniger Vorsicht walten. Unumwunden plädierte er im Parlament für einen Strich unter die Vergangenheit: „Ich meine, wir sollten jetzt mit der Nazi-Riecherei Schluss machen.“ Bemerkenswert ist der Zusatz, „denn verlassen Sie sich darauf: wenn wir damit anfangen, weiß man nicht, wo es aufhört“, der deutlich macht, dass sich Adenauer im Hinblick auf den Umfang der personellen Kontinuitäten keinen Illusionen hingab.

Wiedergutmachung gegenüber Israel und dem Judentum

Der israelische Premierminister David Ben-Gurion spricht mit Konrad Adenauer. Beide lachen.
Treffen von Bundeskanzler Konrad Adenauer und dem israelischen Premierminister David Ben-Gurion am...

Neben der Frage nach dem Umgang mit der NS-Belastung im eigenen Land bildete das Verhältnis zum Judentum und zum jungen Staat Israel von Beginn an den zweiten großen vergangenheitspolitischen Prüfstein. Adenauer hatte schon als Oberbürgermeister ein gutes Verhältnis zur jüdischen Gemeinde in Köln gepflegt und etliche Juden unter seinen Bekannten und Freunden. Nun setzte er gegen vielfältige Widerstände in der eigenen Parteienfamilie und bei den Koalitionspartnern FDP und DP mit dem Luxemburger Abkommen vom 10. September 1952 erste Wiedergutmachungsleistungen durch. Die Ratifikation durch den Bundestag erfolgte mit den Stimmen der SPD. In dem Vertrag mit Israel verpflichtete sich die Bundesrepublik zu Zahlungen und Warenlieferungen von drei Milliarden DM; weitere 450 Millionen DM für die Claims Conference sollten zur Unterstützung, Eingliederung und Ansiedlung außerhalb Israels lebender jüdischer Flüchtlinge dienen.

Das Wiedergutmachungsabkommen galt Adenauer als Gebot politischer Klugheit, kam ihm doch „eine außenpolitisch überragende Bedeutung zu“. Die parlamentarische Beschlussfassung, die zeitlich in Verbindung mit dem Deutschland- und EVG-Vertrag erfolgte, war, so Adenauer vor seinem Kabinett, „für das deutsche Ansehen in der Welt von besonderer Wichtigkeit“. Es sollte aus Sicht des Kanzlers zur politischen Rehabilitation der Deutschen beitragen und damit für die Bundesrepublik die Tür zur Völkergemeinschaft aufstoßen. Dem Kanzler selbst brachte es im Ausland den Ruf als durchsetzungsfähiger Politiker ein.

Allerdings war das Luxemburger Abkommen mehr als nur ein politisches Instrument. Die „ungeheuren Verbrechen“ begründeten für Adenauer auch eine „tiefe moralische Pflicht“. Das bescheinigten ihm selbst seine politischen Kritiker. Im Rückblick bilanzierte Adenauer in einem Interview: „Man kann Blut nicht mit Geld aufwiegen, aber die Summen […] haben doch vielen Leuten geholfen. Und vielleicht auch eine schwache Brücke des Verständnisses zwischen dem deutschen und dem jüdischen Volk erbaut.“ Vor diesem Hintergrund baute er zum israelischen Ministerpräsidenten David Ben-Gurion gar eine politische Freundschaft auf. Bei seiner Reise nach in Israel im Mai 1966 wurde Adenauer zwar hohe Anerkennung für seine Bemühungen um die Versöhnung entgegengebracht, zugleich führte der Besuch dem 90-Jährigen noch einmal sehr eindrücklich die große Last der Vergangenheit vor Augen.

Prinzipienfester Pragmatismus

Adenauer wusste um das Verlangen weiter Kreise seiner Landsleute, die Zeit des Nationalsozialismus zu vergessen. Bereits in seiner ersten Regierungserklärung hatte der frisch gewählte Bundeskanzler im September 1949 verkündet, die Bundesregierung sei entschlossen, „dort, wo es ihr vertretbar erscheint, Vergangenes vergangen sein zu lassen“. Den in Aussicht gestellten Schlussstrich knüpfte Adenauer jedoch von Anfang an an zwei Bedingungen: Zum einen sollten sich die fraglichen Personen in Zurückhaltung üben, zum anderen machte der Kanzler deutlich, „dem Auftreten rechts- und linksradikaler, den Staat gefährdender Bestrebungen“ rechtlich Einhalt zu gebieten. Jegliches offene Bekenntnis zum Nationalsozialismus war tabu oder wurde geahndet. Mit Argusaugen verfolgte der Bundeskanzler daher die innenpolitische Entwicklung. Das Verbot der Sozialistischen Reichspartei auf Antrag der Bundesregierung zeugt davon. Aber auch auf den rechts-konservativen Koalitionspartner DP warf der Regierungschef einen besorgten Blick.

Auch zog Adenauer mit der Erziehung des deutschen Volkes zur Demokratie eine in die Zukunft weisende Leitplanke ein. Der nationalsozialistische und militaristische Geist in Deutschland sollte getilgt werden und ein neues, anderes, ein freies Deutschland entstehen. Innenpolitisches Ruhenlassen der Vergangenheit begriff Adenauer mithin als funktionale Notwendigkeit, die verknüpft war mit der Implementierung demokratischen Denkens. „Die Befreiung des deutschen Geistes von den Grundanschauungen, aus denen auch der Nationalsozialismus erwachsen ist“, erschien Adenauer in einem Schreiben vom 30. Dezember 1946 „als die Hauptsache“. Im Sinne einer solchen „geistige[n] Entnazifizierung bezeichnete Adenauer gegenüber dem Geschäftsführenden Vorsitzenden der Alliierten Hohen Kommission, André François-Poncet, „eine wissenschaftliche Aufklärung des deutschen Volkes über die Vorgänge unter der nationalsozialistischen Herrschaft für eine wichtige Aufgabe“ und begrüßte die Arbeit des neu errichteten Instituts für Zeitgeschichte. Auch machte er sich früh für die Gründung einer „Bundeszentrale für Heimatdienst“, der späteren Bundeszentrale für politische Bildung stark.

Es stand für Adenauer außer Frage, dass sich ehemalige NSDAP-Mitglieder der CDU anschließen konnten, auch wenn sie zunächst keine Funktion darin ausüben sollten. Aus der Erfahrung der Vergangenheit, in der eine starke politische Mitte gefehlt hatte, um Hitler zu verhindern, verstand sich die Union explizit als Sammlungspartei auf christlicher Grundlage, die alle gesellschaftlichen Gruppen ansprechen wollte. Adenauers Politik der Integration hatte damit entscheidenden Anteil daran, dass sich im Gegensatz zur Weimarer Republik in der jungen Bundesrepublik keine nationalistische Partei der politischen Rechten etablierte, die die demokratische Ordnung in Frage stellte. Dass seine integrationspolitische Prioritätensetzung auch Schattenseiten hatte, mag Adenauer durchaus bewusst gewesen sein, wenn er zum Schluss seines Lebens in seinen Erinnerungen bilanzierte: „Es gab sehr oft nur die Politik des kleineren Übels.“

 

Der Artikel basiert auf dem Beitrag von Corinna Franz: Prinzipien und Pragmatismus. Konrad Adenauers Umgang mit der NS-Vergangenheit, in: Stefan Creuzberger, Dominik Geppert (Hg.): Die Ämter und ihre Vergangenheit. Ministerien und Behörden im geteilten Deutschland 1949–1972. Paderborn 2018, S. 17–45, gekürzt und überarbeitet von Judith Michel.

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