Deutsch-französische Beziehungen

Hanns Jürgen Küsters

Die Aussöhnung mit Frankreich, das über Jahrhunderte in Erbfeindschaft mit Deutschland lebte und zur Katastrophe für Europa und die Welt führte, war das ganz besondere Anliegen von Konrad Adenauer. Verständigung und Zusammenarbeit mit dem westlichen Nachbarland gehörte zu den wesentlichen Zielen seiner Politik. Krönung dieser Bemühungen war der Deutsch-französische Freundschaftsvertrag von 1963.

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Idee der Verflechtung in den 1920er Jahren

Aufgrund der katastrophalen Folgen des Ersten Weltkriegs und der Isolation, in der sich Deutschland in den 1920er Jahren befand, wuchs in Adenauer die Überzeugung, die deutsch-französische "Erbfeindschaft" und nationalistisches Denken müssen durch die Verflechtung, insbesondere der wirtschaftlichen Interessen beider Staaten, überwunden werden.

Verständigungsbereitschaft

viele Personen sitzen an einem runden Tisch, hinter ihnen stehen noch mehr Menschen
Bundeskanzler Konrad Adenauer und der französische Staatspräsident Charles de Gaulle...

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs knüpfte Adenauer an diese Überlegungen an und verband sie mit den Gedanken einer europäischen Einigung. In seiner ersten Regierungserklärung unterstrich der Bundeskanzler die Bedeutung einer Verständigung mit Frankreich. In dem Vorschlag des französischen Außenministers Schuman, eine übernationale Hohe Behörde für Kohle und Stahl zu schaffen, den dieser Adenauer vor der Veröffentlichung des Plan am 8. Mai 1950 unterbreitete, sah er eine Chance, seine Idee der wirtschaftlichen Verflechtung zu verwirklichen.

Am Rande der Pariser Konferenz im Oktober 1954 einigten sich Adenauer und der französische Ministerpräsident Pierre Mendes France auf das Abkommen über das europäische Statut der Saar (Saarstatut) und das deutsch-französische Kulturabkommen. Außerdem verständigten sie sich, auf wirtschaftlichem Gebiet zusammenzuarbeiten, und erörterten die Bildung eines deutsch-französischen Wirtschaftsausschusses sowie die Gründung einer deutsch-französischen Handelskammer.

Akt der Solidarität

Trotz des Scheiterns der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft im August 1954 setzte Adenauer weiterhin auf die Zusammenarbeit mit Frankreich. Sein Besuch in Paris Anfang November 1956 auf dem Höhepunkt der Suezkrise setzte ein Zeichen der Verbundenheit und wurde von der französischen Regierung unter Ministerpräsident Guy Mollet als Akt der Solidarität verstanden. In den Gesprächen in Paris gelang es, den Durchbruch zur Unterzeichnung der Römischen Verträge im März 1957 zu erzielen.

Begegnungen mit de Gaulle

2 Männer begrüßen sich
Konrad Adenauer und Charles de Gaulle nach Unterzeichnung des "Élysée-Vertrags"

Nach dem Regierungswechsel in Frankreich und dem Ende der IV. Republik war Adenauer zunächst skeptisch, ob General de Gaulle die Verständigungspolitik mit Deutschland fortsetzen und die europäische Einigung durch Einhaltung der Römischen Verträge voranbringen würde. Nach dem ersten Treffen mit Charles de Gaulle in dessen Privathaus in Colombey-les-deux-Églises war Adenauer von dessen Unterstützung und Kooperationsbereitschaft überzeugt. Allein zwischen 1958 und 1963 kam es zu 15 Begegnungen, über 100 Stunden lang haben sie sich unterhalten und 40 Briefe wurden gewechselt.

Konrad Adenauer bei seinem Besuch in Frankreich 1962.

UFA-Wochenschau 311/1962, 10.07.1962, Quelle: Bundesarchiv, Bestand Film: F 001711

Höhepunkte

Unterstützung und Konfliktpunkte

Adenauer wusste die Unterstützung de Gaulles besonders in der Berlin-Krise von 1958 bis 1963 zu schätzen, ebenso das gemeinsame Festhalten an der Verantwortung der Westalliierten für den freien Teil der Stadt und für Deutschland als Ganzes. Dennoch gab es auch Meinungsunterschiede, vor allem hinsichtlich der Atompolitik (de Gaulles Vorschlag eines Dreier-Direktoriums 1958) und über den Beitritt Großbritanniens zur EWG.

Deutsch-französischer Freundschaftsvertrag

Nach dem Scheitern der Fouchet-Pläne zur Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft zu einer Politischen Union Ende 1962 drängte Adenauer auf den Abschluss eines bilateralen Vertrages mit Frankreich. Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Adenauer und de Gaulle in Paris den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit. Das Abkommen sieht außenpolitische Konsultationen beider Regierungen, eine verstärkte Zusammenarbeit in der Verteidigungspolitik sowie in Erziehungs- und Jugendfragen vor. Über die praktische Umsetzung des Vertrages sollte künftig auf regelmäßigen Treffen der Regierungschefs sowie der Außen- und Verteidigungsminister und der für Erziehungs- und Jugendfragen zuständigen Minister beraten werden. Das war die Geburtsstunde der ständigen deutsch-französischen Konsultationen.

Diskussion über die Präambel

Am 4. April 1963 kam Adenauer in Gesprächen mit Vertretern der Regierungsparteien überein, in den Entwurf zum Zustimmungsgesetz zum Deutsch-französischen Vertrag eine Präambel aufzunehmen. Der Deutsche Bundestag billigte am 16. Mai 1963 mit großer Mehrheit (bei 10 Enthaltungen und gegen 1 FDP- und 4 SPD-Stimmen) den Deutsch-französischen Vertrag und verabschiedete die Präambel zum Ratifizierungsgesetz. In der Präambel wird ausdrücklich erklärt, dass die Rechte und Pflichten aus den von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen multilateralen Verträgen unberührt bleiben. Der Vertrag solle zu einer Festigung des Zusammenschlusses der freien Völker, insbesondere zu einer engen Partnerschaft zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika beitragen. Ferner solle er die Einigung Europas auf dem durch die Schaffung der EWG beschrittenen Wege fördern, wobei Großbritannien und andere zum Beitritt willige Staaten einbezogen werden sollen. Am 31. Mai stimmte der Bundesrat dem Deutsch-französischen Vertrag einmütig zu. Das französische Parlament nahm ihn am 14. Juni mit 325 gegen 107 Stimmen und bei 42 Enthaltungen an. Daraufhin trat der Vertrag am 2. Juli 1963 in Kraft.

Abkommen über das deutsch-französische Jugendwerk

Die ersten deutsch-französischen Konsultationen im Rahmen des Deutsch-französischen Vertrages fanden am 3./4. Juli 1963 zwischen Adenauer und de Gaulle in Bonn statt. Am 5. Juli unterzeichneten die beiden Außenminister das Abkommen über die Errichtung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes.

Zusammenstellung von Dokumenten zum Élysée-Vertrag:


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Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Charles de Gaulle und Konrad Adenauer in Paris den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit.